Unter dem Titel So soll es im Äußeren Grüngürtel zwischen Stadt und FC weitergehen berichtet report-k - die Internetzeitung Köln über eine Erklärung der Stadtverwaltung zur Entscheidung des Rates der Stadt Köln, dass der 1. FC Köln im Äußeren Grüngürtel sein Leistungszentrum errichten darf.
Der vollständige Artikel kann unter https://www.report-k.de/so-soll-es-im-aeusseren-gruenguertel-zwischen-stadt-und-fc-weitergehen/ eingesehen werden.
Nachfolgenden Brief des Landschaftspark Belvedere - Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels legen wir unserer Leserschaft zu Herzen:
Liebe Einwender und Einwenderinnen,
eine ausführliche Information zur aktuellen Entwicklung.
Im Rat wird von vielen Fraktionen - auch von Bündnis 90/Die Grünen - am 01.10 2024 im nichtöffentlichen Teil eine für den Äußeren Grüngürtel Kölns schlechte Entscheidung getroffen:
Der 1. FC Köln erhält einen neuen Erbpachtvertrag, um auf dem Grundstück sein Profileistungszentrum zu bauen.
Damit erhält der 1. FC Köln ohne jede Gegenleistung die Möglichkeit sein Profi-Leistungszentrum zu errichten. Ein Gebäude mit 92m Länge, 51m Breite und ca 8,5m Höhe auf 4.500 qm.
1. Es gibt aktuell keine Notwendigkeit für eine Entscheidung. Das Argument der FC habe Baurecht, da der B-Plan gültig ist, ist zu kurz gedacht.
Das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus Leipzig hat zwar keine aufschiebende Wirkung. Doch der Plan wird noch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verhandelt. Mit folgenden Auflagen:
- Das OVG solle prüfen: Der B-Plan unterliege mit mindesten 20.000 qm der Umweltkeitsverträglichkeitsprüfung. Es brauche somit eine vollumfangliche Prüfung und nicht nur eine bezogen auf umweltbezogenen Rechtsvorschriften.
- Der Bebauungsplan überplant eine Außenbereichsfläche für ein Städtebauprojekt, dies erfordert eine erneute Befassung des OVGs. "Er umfasst die Errichtung von baulichen Anlagen, die eine gewisse räumliche Dimension erreichen und ihrem Wesen nach städtisch sind" (aus der Begründung des BVG Leipzig). Damit ist das Gebäude des Profi-Leistungszentrums gemeint.
Die Verwaltung und der 1. FC Köln gehen - strategisch geschickt - voran. Nach einer umfassenden öffentlicher Kampagne in der Presse und mit Unterstützung und Einbezug der Fangruppen ist nun die Politik gefordert. Seit Juni 2024 finden Gespräche mit den Fraktionen im Kölner Rat statt. Am 01.10. 2024 soll der Rat einen Vertrag (Erbpachtvertrag) für die Fläche neben dem Franz-Kremer-Stadion beschließen, um so eine Nutzungsänderung der Fläche zu ermöglichen. Erst damit kann die Umwandlung vom Trainingsplatz zu einem Bauplatz für das Gebäude möglich werden.
Erst mit diesem Vertrag kann der 1. FC Köln den Bauantrag für das Gebäude stellen.
2. Warum jetzt? Warum wird das Urteil vom OVG nicht abgewartet? Die Fragen beantworten die Fraktionen nicht ausreichend.
2.1. Die Grünen sagen, CDU, Volt, SPD und FDP würden der Vorlage der Verwaltung am 01.10. 2024 sowieso zustimmen. Es gibt die Kooperationsvereinbarung mit CDU und Volt (siehe Fußnote), doch diese Vereinbarung greife in diesem Fall nicht. Diese betrifft nur die Gleueler Wiese und nicht das Leistungszentrum. Diese Interpretation ist sehr einschränkend, da mit dem Erhalt der Gleueler Wiese immer Sportplätze und Leistungszentrum gemeint war und der Bebauungsplan auch beides umfasst. Hier wird "künstlich getrennt", was so nicht in der Kooperationsvereinbarung steht. Stand nicht auf den wahlplakten "Keine Bebaung im Grüngürtel"?
Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages kann kein Vertragspartner ausscheren.
3. Der Vertragspartner bestimmt den Preis!
Da diese Vorlage nicht öffentlich beraten werden darf, erfolgt die Ratsberatung im nicht-öffentlichen Teil. Somit wissen wir nicht, zu welchem Preis das Unternehmen 1. FC GmbH CoKGaA die Fläche erhält. Das Gebäude ist ausdrücklich nach der Raumverteilung zu 60% das Leistungszentrum für Profis mit untergeordneten Räumen für den Vereinssport (Jugend, Frauen). Ist dieser Preis angemessen für ein Unternehmen berechnet worden?
Den Sportplatz am Fort Deckstein würde der gemeinnützige Verein 1. FC Köln zu einem günstigen Mietzins erhalten, der für alle Kölner Sportvereine gilt. Doch soll nach der Sportstättengebührensatzung von 2018 der Verein von einer Zahlung befreit werden. Der 1. FC benutzt eine "ungedeckte Sportstätte" zu Lehr- und Übungszwecken sowie Amateursportveranstaltungen und diese Nutzung ist gebührenfrei." (nach §4 der Satzung)
4. Die Grüne Argumentation für deren Zustimmung zum neuen Vertrag für den 1. FC Köln. "Wir machen mit und übernehmen Verantwortung" Die anderen Parteien würden der Vorlage der Verwaltung zur Nutzungsänderung für den Bau des Leistungszentrums ohne Auflagen zustimmen. Die Grünen haben verhandelt und mit CDU und Volt einen weiteren Beschluss mit folgenden zwei Punkten vereinbart: "Die Verwaltung leitet unverzüglich ein Verfahren ein mit dem Ziel, die Gleueler Wiesen zu sichern. Und an der "Kampfbahn" (Ex-Platz des FC Gebäudereinger) werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen.
Das bedeutet: Dem Bau des Leistungszentrums für die Profis wird zugestimmt, damit die anderen zwei Punkte mindestens mitbeschlossen werden.
Es gibt viele Punkte, die kritisch sind:
- Der Bau des Gebäudes in den Dimensionen ist ein massiver Eingriff in das Denkmal Grüngürtel und in ein Landschaftsschutzgebiet.
- Der 1. FC "erhält" mit dem Vertrag am 01.10. 2024 das Grundstück für das Bauprojekt und muss keine Gegenleistung geben.
- Die Planungsvereinbarung zur Sicherung der Gleueler Wiese ist eine Vereinbarung nur zwischen Rat und Verwaltung. Der FC ist außen vor und sagt öffentlich "vorerst Verzicht auf die Gleueler Wiesen". Der 1. FC Köln kann weiter auf die Gleueler Wiese setzen und diese einfordern. Er ist kein Vertragspartner bei der Sicherung.
- Es gibt KEINE planungsrechtliche Sicherung der Gleueler Wiesen, denn jeder Plan/Vertrag kann von anderen Ratsmehrheiten aufgehoben werden bzw. nicht beschlossen werden.
- Wahrscheinlich wird die Ratsentscheidungen über das "Wie" der planungsrechtliche Sicherung erst nach der Kommunalwahl getroffen. Die erste von vielen Gelegenheiten für neue Mehrheiten, neuen Bündnissen, dem FC doch die Gleueler Wiesen zu geben.
- Der FC braucht Sportplätze, wenn seine Aussagen zum 1. Masterplan Geisßbockheim aus 2014 ernst gemeint sind. Er wollte 3 zusätzliche Sportplätze. Nun gibt er einen Platz am Franz-Kremer-Stadion für den Bau des Leistungszentrums auf und erhält nicht die Kampfbahn. Er bekommt den Platz am Fort Deckstein und einen in Hürth. Somit fehlen weiterhin 2 Sportplätze.
- Der Sportplatz am Decksteiner Weiher wird heute intensiv für den Breitensport genutzt - DJK Süd-West, Blau-Weiß und einem weiteren Verein genutzt. Hier werden die Kinder und Jugendlichen unter den fehlenden Spielzeiten leiden. Dies haben die Vereine sehr deutlich gemacht.
- Demnächst bestimmt der 1. FC Köln, wer zu welchen Zeiten dort Sport machen kann - und nicht mehr das Sportamt im Bezirk. Privat statt öffentlich. Dies geht eindeutig zu Lasten der Sportvereine (denn alternative Sportplätze gibt es in der Nähe nicht)
- Die FDP will mit dem Vorschlag weiterer Sportplätze im Äußeren Grüngürtel aus dem Dilemma IHRER Zustimmung für den Plan des 1. FC Köln herauskommen.
- Die SPD im Rat will dem 1. FC Köln alles geben: Profileistungszentzrum, die Sportplätze am Fort Deckstein und die "Kampfbahn" auf Kosten des Breitensports. Sie schiebt den schwarzen Peter des Verlustes an Sportplätze für den Breitensport an die CDU/Grüne/SPD und macht den Auslöser, den 1. FC Köln, nicht verantwortlich
Im Ergebnis:
Es gibt keine zeitliche Notwendigkeit für die Politik JETZT zu Handeln. Besonders weil die Konsequenzen, u.a. für den Breitensport nicht ausreichend beachtet wurden. Mit dem Druck des 1. FC Kölns und der Verwaltungsvorlage kann anders umgegangen werden.
Es gibt zur Zeit keine Konzepte, wie die Gleueler Wiese dauerhaft vor einer Bebauung gesichert werden kann. Es gibt nur die Absichtserklärung. Zudem ist der 1. FC Köln als Hauptakteur durch nichts verpflichtet und wird durch nichts gebunden.
UND der 1. FC Köln bekommt ohne Gegenleistung sein Profi-Leistungszentrum. Rechtfertigt dies den Preis für die Zustimmung der Politik?
Drei Breitensportvereine werden zudem von ihrem Sportplatz verdrängt.
UND die FDP will noch weitere Sportplätze im Denkmal und Landschaftsschutzgebiet Äußerer Grüngürtel anlegen.
Angesichts dieser Unwägbarkeiten und verbunden mit dem Hoffen auf den Erhalt der Gleueler Wiesen wird dem großen städtebaulichen Gebäude im Denkmal und im Landschaftsschutzgebiet zugestimmt. Fatal.
Weitere Einschätzungen hier:
in report-k erschienen am Wochenende zwei lesenswerte Beiträge:
21.09.: https://www.report-k.de/die-fc-bebauung-im-gruenguertel-wird-nichtoeffentlich-verhandelt/
22.09. https://www.report-k.de/fc-erweiterung-im-aeusseren-gruenguertel-bebauungsplanverfahren-vs-pachtvertrag/
Anhang:
Auszug aus der Kooperationsvereinbarung Grüne / CDU / Volt
"Über ein Moratorium zur Bebauung der Gleueler Wiese, d. h. der Aussetzung weiterer Rats- und Ausschussbeschlüsse, insbesondere des Abschlusses von Pacht- und Nutzungsverträgen für die Flächen im Eigentum der Stadt, wird erreicht, dass für alle Beteiligten angesichts wahrscheinlicher Klageverfahren eine rechts- und planungssichere Entscheidungsgrundlage geschaffen wird. Wir als Bündnis streben gemeinsame Gespräche mit dem 1. FC Köln an, um auch aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses eine Einigung über die Nutzung eines Alternativstandortes, z. B. des „Beller Bogens“, zu erzielen"
Roland Schüler
für den Landschaftspark Belvedere
Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels
„Keine Bebauung der Gleueler Wiesen - unseren Grüngürtel erhalten“
Pressemitteilung des OV Bündnis 90/Die Grünen Köln Lindenthal
Besuch des Vizekanzlers Robert Habeck beim 1. FC Köln
„Geißbockheim-Ausbau: Habeck bietet Hilfe an“ Express die Woche 19. Juli 2024
Sehr geehrter Herr Habeck,
wir wissen nicht, warum Sie / Ihr Team einen überraschenden Besuch beim 1. FC Köln im Rahmen ihrer Sommerreise machten bzw. organisierte.
Wir wissen nur, dass Ihr Team Sie nicht gut vorbereitet hat. Deshalb im Anhang die von den Amts- und Mandatsträger*innen von Bündnis 90/Die Grünen Köln-Lindenthal
unterschrieben Pressemitteilung vom April 2024.
Mit Ihren Aussagen fallen sie diesen Menschen aus Ihrer eigenen Partei in den Rücken.
Und vielen Bürgerinnen und Bürgern.
Deshalb erlaube ich mit diesen Brief auch an die Unterzeichner*innen sowie weiteren Mandatsträger*innen aus Köln und dem Parteivorstand von Bündnis 90/Die Grünen Köln zu senden. https://www.gruenekoeln.de/veedel/lindenthal/aktuelles/nachricht/keine-bebauung-der-gleueler-wiese-unseren-gruenguertel-erhalten-4750
Bündnis 90/Die Grünen hat bei der letzten Kommunalwahl 2020, bei der Bundestagswahl 2021 (mit einem Direktmandat in Köln) und bei der Landtagswahl 2023 (mit 4 Direktmandaten) die Wahl gewonnen, weil sich Bündnis 90/Die Grünen Köln
eindeutig gegen den Ausbau des Wirtschaftsunternehmens 1. FC Köln GmbH & Co KGaA positioniert hat.
Seit 2014 gehört der Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Grüngürtels zu den engagierten zivilgesellschaftlichen Akteuren, die sich für den Erhalt des Grüngürtels und gegen eine Expansion des 1. FC Köln wendet.
Das von Ihnen besuchte Geißbockheim des 1. FC Köln hat schon eine Besonderheit.
Die Erweiterung 2008 wurde schon widerrechtlich im Grüngürtel erbaut.
Damals hat der 1. FC Köln schriftlich zugesichert, keinen weiteren Ausbau im Grüngürtel vorzunehmen. Dieses Versprechen hat der 1. FC Köln schon 6 Jahre später mit seinen Ausbauplänen gebrochen.
Zudem sind etliche Sportanlagen ohne einen vorgeschrieben Umweltausgleich errichtet worden.
Diesem Unternehmen will nun der Wirtschaftsminister Robert Habeck helfen. „Weil er Leute in der Landespolitik kennt“ (Express die Woche 19.Juli 2024).
Leider kennt der Klimaminister Habeck die Aussagen der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Recker nicht, die wegen des Klimanotstandes einen Ausbau des 1. FC Kölns im Äußeren Grüngürtel nicht mehr unterstützte.
Leider kennt er weder die Kölner Bundestagsabgeordnet*innen Katharina Dröge, Nyke Slawik und Sven Lehmann, die er hätte befragen können.
Leider kennt Herr Habeck die machtvollen Initiativen im Kölner Westen nicht, die sich seit Jahren ehrenamtlich und mit hohem Engagement für den Erhalt der Gleueler Wiesen und gegen den Ausbau des 1. FC Kölns an dieser Stelle wenden. Allen voran die Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle. (www.unsergruenguertel.de)
Die BI Grüngürtel für Alle hat – zusammen mit dem NABU - mit hohem finanziellem Risiko die bisher erfolgreiche Klage gegen den Bebauungsplan für die Erweiterung des 1. FC Köln GmbH & Co KGaA geführt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster erklärte den Bebauungsplan für nichtig. Die Revision durch den 1. FC Köln vor dem Bundesverwaltungsgericht war für die BI nur mit weiteren Spenden machbar. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall mit zahlreichen Punkten zur Prüfung an das OVG Münster zurückgereicht.
Die Ausbauplanung befindet sich somit in einer gerichtliche Auseinandersetzung. Wie wird die Hilfe des Ministers bei der gerichtlichen Auseinandersetzung aussehen?
Bei Ihrer Sommerreise wäre ein Besuch der Initiativen angemessen gewesen für einen Minister, der aus der Grünen Partei kommt. „Geht raus! Hört zu!“ ist eine der acht Lehren der Parteispitze von Bündnis 90/Die Grünen nach der Europawahl (zitiert nach taz 19.07. 2024)
Zu uns sind Sie, Herr Minister Habeck, nicht gekommen. Uns haben sie nicht zugehört. Und den vielen Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen in Köln auch nicht.
Aus den Medien ist zu entnehmen, wie ein Minister dem 1. FC Köln Hilfe anbietet, ist schon bitter. Noch bitterer ist folgender Wortwechsel, der im Express die Woche wie folgt zitiert wird: >> „Gebt mir da einen Hinweis. Das nehme ich dann mit“. Wolf lachte: „Ja, machen wir, aber hinterher, nicht hier auf offener Bühne.“<<
Genau diese „Hinterzimmerpolitik“, dieses Geheimhalten und das Vermeiden der offenen Bühne war und ist das Vorgehen des 1. FC Köln seit 2006 bestimmend. Ab 2024 zusammen mit dem Minister für Wirtschaft und Klima.
Sehr geehrter Minister Robert Habeck, Sie haben mit ihrem Besuch bei 1. FC Köln während Ihrer Sommerreise 2024 einen weiteren Baustein geliefert, das Bündnis 90/Die Grünen bei den nächsten Wahlen in 2025 weiter an Stimmen verlieren wird.
Ich kann Ihnen versichern, die Stimmung im Kölner Westen ist mies.
Mit grüngürtelfreundlichen Grüßen
Roland Schüler
Freundes- und Förderkreis zur Vollendung der Grüngürtel – Landschaftspark Belvedere
Das Originalschreiben kann hier eingesehen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bebauungspläne des 1. FC Kölns zwar zunächst wieder für wirksam erklärt, aber das Verfahren wurde vom Gericht zur weiteren Klärung an das Oberverwaltungsgericht in Münster zurückverwiesen hat.
Weitere Details siehe unter https://unsergruenguertel.de/2024/04/24/bebauungsplan-entscheidung-vertagt/ auf der Homepage der Bürgerinitiative GRÜNGÜRTEL FÜR ALLE
Die Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle hat am 01.08.2023 ein Schreiben an die Stadt Köln übersandt, in dem sie die Stadt auffordert, gegen die Baumaßnahmen auf den Sportplätzen 5 und 6 in der Nähe des Geißbockheims einzuschreiten.
Mit Schreiben vom 28.08.2023 hat die Stadt Köln folgende Antwort übersandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie mit Schreiben vom 15.08.2023 angekündigt, melden wir uns nach abschließender Prüfung der in Ihrem Schreiben vom 01.08.2023 zum Ausdruck gebrachten Bedenken und Forderungen bei Ihnen zurück.
Derzeit sehen wir keinen Anlass, gegen die auf den Sportplätzen 5 und 6 in der Nähe des Geißbockheims in Köln-Lindental erfolgten Umbauarbeiten einzuschreiten:
Ein Einschreiten wegen eines möglichen Verstoßes gegen naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Vorschriften auf Grundlage von § 17 Abs. 8 und § 3 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist vorliegend nicht angezeigt. Die Sportplätze 5 und 6 liegen im Geltungsbereich des am 18.06.2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Bebauungsplans Nr. 63419/02. Der Bebauungsplan ist im Zuge eines Normenkontrollverfahrens vor dem OVG NRW für unwirksam erklärt worden; die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig. Mit Beschluss vom 22.08.2023 wurde die Revision gegen das Urteil zugelassen. Der Bebauungsplan ist folglich weiterhin wirksam, was zur Folge hat, dass die §§ 13 ff. BNatSchG keine Anwendung finden (§ 18 Abs2 S.1 BNatschG). Gleiches gilt hinsichtlich der von Ihnen behaupteten Widersprüche zum Landschaftsplan der Stadt Köln (§ 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz).
Nur der Vollständigkeit halber weisen wir mit Blick auf Ihre Ausführungen zur fehlenden Baugenehmigung für die Errichtung der Sportplätze bzw. für deren Umbau auf Folgendes hin:
Die Sportplätze sind bereits in den 1950er Jahren und somit lange vor Eingemeindung der damals noch zum Gebiet der Gemeinde Hürth gehörenden. Flurstücke errichtet worden. Aus heutiger Sicht ist nicht mehr aufzuklären, ob und welche l)nterlagen hierzu von der Stadt Hürth _im Rahmen der Eingemeindung der Flächen übernommen wurden. Aktuell sind keinerlei bauaufsichtlichen Beanstandungen aus der damaligen Zeit bekannt. Im Ergebnis geht die Stadtverwaltung daher von einem formell legalen Bestand aus. Die nun erfolgten Umbauarbeiten bedurften keiner Baugenehmigung, da insofern § 62 Abs. 1 Nr. 10 c) BauO NRW greift. Bestätigt wird dies durch einen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW vom 03.07.2023, demzufolge zur zweckentsprechenden Einrichtung von Spiel-, Abenteuerspiel-, Bolz- und Sportplätzen im Sinne der Vorschrift auch (isoliert betrachtet) der Belag gehört. Der Austausch von Belägen auf Sportplätzen ist demnach als bauordnungsrechtlich verfahrensfrei anzusehen.