Offener Brief

 14.05. 2023

Korrektur der Aussagen des Sprechers der IG Großmarkt 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

immer wieder betont der Sprecher der Interessensgemeinschaft Großmarkt Michael Riegel – zuletzt im Kölner Stadt Anzeiger vom 12.05. 2023 – „Wir haben schon vor der Markterkundung gesagt, dass bringt nichts, das ist zu klein, aber wir wurden ignoriert“

Die Fläche im Köln Marsdorf mit ca 10 ha entspricht ungefähr der Fläche des heutigen Großmarkts. Somit kann sie gar nicht zu klein sein.

Herr Michael Riecke bezieht sich wohl auf die Fläche, die ursprünglich für großmarktaffine Betriebe wie Gabelstabler-Reparaturwerkstatt, LKW-Waschanlage und Weiterverarbeitungsbetriebe vorgesehen war.

Diese Betriebe können sich auf den normalen Gewerbeflächen ansiedeln und sind nicht Teil des Großmarktes.

Das Ergebnis der Erkundung hat eindeutig ergeben, dass für einen Großmarkt auf dem freien Markt für Investoren und Unternehmen kein Interesse besteht. Wie sieht es denn mit der Genossenschaft der Großmarkthändler aus? Haben die sich an der Erkundung beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Schüler

In der Ausgabe Köln Land des Kölner Stadt-Anzeigers vom 04.12.21 ist auf Seite 36 ein Artikel mit dem Titel Neuer Protest gegen Ansiedlung des Großmarktes zu finden. Darin wird berichtet, dass die Frechener Fraktionen im Stadtrat von der Stadt Köln ein aktuelles Gutachten fordern.

Nach einem Bericht von Radio Erft vom 27.08.2018 wird es, wenn es nach einigen Experten geht, keinen Großmarkt in Köln- Marsdorf nahe der Kreisgrenze geben. Die Wirtschaftsprüfer von Ernst&Young waren von der Stadt Köln beauftragt worden, ein Gutachten zum Umzug zu erstellen.
Danach wäre die beschlossene Umsiedlung des Großmarktes von Radertal an die Kreisgrenze eindeutig zu problematisch. Das Papier der Wirtschaftsprüfer von Ernst&Young geht davon aus, dass der Neubau rund 110 Millionen Euro
kosten würde. Rund 30 Millionen Euro mehr als geplant. Außerdem glauben die Prüfer, dass die Pachtpreise für die Händler unbezahlbar hoch würden und die Stadt Köln jährlich mehrere Millionen Euro Verlust machen würde.
Auch die Rechtssicherheit sei fraglich. Bis die auf europäischer Ebene geklärt sei, könnten Jahre vergehen. Laut Ratsbeschluss sollte der Umzug des Großmarktes eigentlich schon abgeschlossen sein. Anwohner unter anderem in Frechen und Hürth fürchten, dass er mehr Lärm, Dreck und Verkehr bringt.

(Quelle: RadioErft)

Bürger-Interessen-Gemeinschaft Junkersdorf e.V.

Bürgerverein Köln-Müngersdorf e.V.

Bürgerinteressengemeinschaft Weiden e.V.

Lövenich im Brennpunkt e.V.

 

10. Juni 2015

 

Frischemarkt Marsdorf

Konzept, Standort, Gutachten und Dringlichkeit - Eine Dokumentation der Widersprüche

 

Vor acht Jahren hat der Rat der Stadt Köln die sehr umstrittene Verlagerung des Großmarktes nach Marsdorf beschlossen. Acht Jahre lag der Beschluss im Dornröschenschlaf. Offensichtlich gab es keine Dringlichkeit.

 

Das Lärmgutachten wurde am 23.04.2013 als vorläufiger Abschlussbericht vorgelegt, aber nicht veröffentlicht. Das Stadtplanungsamt hat dann mit dem Lärmgutachter am 25.07.2013, 12.08.2014, 19.09.2014 und am 02.10.2014 an immer neuen Varianten gearbeitet. Das Gutachten wurde am 27.02.2015 fertig gestellt.

 

Die betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie wurde am 12.09.2014 fertig gestellt und lag sechs Monate im Büro des Oberbürgermeisters. Freigabe zur Beratung an die Politik am 08.04.2015

 

Die Gutachten sollen die ständig in Größe und Art wechselnden Konzeptionen bewerten und unterstützen. Sie sind teilweise grob fehlerhaft und beruhen auf falschen Übertragungen oder Annahmen. Teilweise sind sie heute veraltet..

 

Wir bemängeln folgende Punkte und warnen die Politik vor einer voreiligen Entscheidung wegen der von der Verwaltung erzeugten angeblichen Dringlichkeit:

 

Gutachten ÖPP: Dieses Gutachten kann nicht objektiv sein, weil die Verfasser der Studie gleichzeitig die Befürworter und Ausführer von ÖPP-Verfahren sind. Ein auch für Laien erkennbar schlechtes Gutachten, das den Vorzug der Organisations- und Planungsfähigkeiten privater Investoren gegenüber den Fähigkeiten der Stadt- und Marktverwaltung über alle Maßen herausstellt.

 

Neben falschen Finanzierungskonditionen mit widersprüchlichen Zinssätzen, die auch dem Dezernentenbüro hätten auffallen müssen, sind die Recherchen bei den Marktbetreibern nur punktuell durchgeführt worden. Kein Wunder, dass heute die Händler in der Machbarkeitsstudie ihre Interessen nicht berücksichtigt finden.

 

Interessant ist, dass im Gutachten die Ansiedlung von sogenanntem „Affinen Gewerbe“ am gleichen Standort nicht mehr als zwingend für den Betrieb eines Frischemarktes angesehen wird. Dennoch hat die Stadt erst kürzlich – nach Fertigstellung der Machbarkeitsstudie – Flächen für den affinen Bedarf in ihren Besitz gebracht. Unnötig werden für das Kölner Klima wichtige Grünflächen kostenträchtig und umweltschädlich geopfert.

Das Vermietungsrisiko liegt für den gesamten Vertragszeitraum zu 100% bei der Stadt.

Vorgaben des Bundesrechnungshofs wurden mehrfach ignoriert.

Vorteile wurden als Nachteile zu Lasten der Stadt angeführt und auch umgekehrt. Eine Verdrehung von Tatsachen.

 

Im Lärmgutachten wurden die Gebäudevorschläge der baulichen Machbarkeitsstudie von DU Diederich wegen Überschreitung der Lärmimmissionen am Gut Horbell bzw. in Sielsdorf verworfen und gemeinsam mit der Stadt neue Gebäudeformen entwickelt und geprüft. Die Einhaltung der Lärmkontingente ist nur mit einer speziellen Gebäudeanordnung möglich, so z.B. nur mit einer teilweise kompletten Überdachung von Anlieferung und Parkplätzen sowie teilweise mit Lärmschutzwänden.

 

In die Vorlage zur Offenlage des FNP werden die Gebäudeanforderungen des Lärmgutachtens nicht übertragen. Die Kostenberechnung wird ohne die geforderten Parkplatzüberdachungen, die umweltverträglichere Sheddachgestaltung und ohne Lärmschutzwände erstellt!

 

Die geplante DHL-Ansiedlung ist nicht berücksichtigt, obwohl sie bisher nicht zurückgezogen wurde.

 

Auch das Verkehrsgutachten beruht auf falschen Zahlen und Schlussfolgerungen. Die Berechnung legt einen Warenumsatz von 300.000 Tonnen zugrunde, die Händler selber geben in ihrer Broschüre 1,2 Millionen Tonnen an.

Die Kreuzung Bonnstrasse ist mangelhaft und ist nicht zu ertüchtigen. Die Kreuzungen Marsdorfer Straße und Salzburger Weg sind erst gar nicht untersucht worden. Der einzige Abfluss zur Autobahn kann nur über einen Linksabbieger erfolgen. Allein an Hand dieser Beispiele kann von einer seriösen Lösung der Verkehrsprobleme nicht die Rede sein, zumal der kürzlich erfolgte Ausbau der Kreuzung Militärring/ Dürener Straße keine wesentliche Entlastung bringt.

 

Während im jetzt schon in die Jahre gekommenen Verkehrsgutachten die Gleuler Straße mit schwerem LKW-Verkehr belastet werden soll, erwägt das Lärmgutachten nun tagsüber eine Tempo-30-Regelung und nachts sogar ein LKW-Durchfahrtverbot. Was nicht über die Gleuler Straße fahren kann, muss folglich dann zusätzlich über die Dürener Straße fahren.

 

Ein Wirtschaftlichkeitskonzept mit belastbaren Bestands- und Prognosedaten liegt bis heute nicht vor.

 

Auch zum Artenschutz werden keinerlei Aussagen gemacht. Auf dieser Fläche sind z.B. schutzbedürftige Feldlerchen heimisch. Dies würde ggf. zu einem Planungs-verbot, aber in jedem Fall mindestens zu erheblichen Kosten für zwingend erforderliche Kompensationsmaßnahmen führen, die zusätzlich zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu leisten wären. Bisher sind diese Planungs-einschränkungen oder Kosten nicht betrachtet!

 

Fazit: Das FNP-Verfahren beruht auf Gutachten, die oft nicht von den gleichen Grundannahmen ausgehen oder sich sogar gegenseitig widersprechen. Durch ständige Änderungen der Größe, des Zuschnitts oder durch die Umwandlungen von Grün- und landwirtschaftlichen Flächen in Gewerbegebiete sind die Gutachten nach kurzer Zeit veraltet und nicht mehr anwendbar. So ist das neu erworbene Grundstück südlich des P&R in Marsdorf in keiner der aktuellen Änderungen des Lärmgutachtens enthalten. Dennoch ist es Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung im Dringlichkeitsverfahren. Auf welcher Grundlage sollen da eigentlich die Bürger beteiligt werden? Und wie soll auf dieser Basis ein rechtssicheres Verfahren durchgeführt werden, wenn bereits heute erhebliche Planungsmängel nicht sachgerecht beantwortet werden können.

 

Die unterschiedlichen Gutachten werden von der Stadtverwaltung oft grob falsch wiedergegeben.

 

Der Standort Marsdorf schafft Fakten, die nicht zu Ende gedacht sind. Nicht mehr umkehrbare umweltrelevante Sündenfälle werden in Kauf genommen z.B. die einzige westliche Frischluftschneise für die Gesamtstadt zuzubauen, Ackerböden der höchsten Güteklasse zu vernichten und ein Frischezentrum in falscher Konzeption an die falsche Stelle zu setzen. Im Realisierungsfalle werden den Bewohnern von Köln, Frechen und Sielsdorf irreversible Schäden zugefügt.

 

Hinzu kommt, dass Zusagen der Stadt z.B. im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6042/06 (Toyota-Allee) vom 29.06.2004 in wichtigen Teilen noch nicht umgesetzt sind, z.B. Begrünung der Dachflächen, Anlage von Ausgleichsflächen.

 

Auf dieser Basis will die Stadt einen hohen zweistelligen - bei korrekter Bauweise dreistelligen - Millionenbetrag ausgeben und weiterhin jährlich den neuen Frischemarkt mit Millionenbeträgen subventionieren.

 

Bisher angeführter Zeitdruck besteht nicht mehr: Die Bundesgartenschau findet 2025 nicht in Köln statt und einige Erbpachtverträge von Großmarkthändlern laufen noch bis 2024. Lediglich die Parkstadt Süd verbleibt nun als neue selbst erzeugte Dringlichkeit. Warum soll jetzt im Eilverfahren und ohne ausreichende Grundlage durch eine schnelle Bürgerbeteiligung alles auf eine Karte gesetzt werden, um den angeblichen Wettlauf mit der Zeit zu gewinnen?

 

Es gibt ausreichend Zeit für ein fachgerechtes, seriös abgesichertes Verfahren, das Politik und Bürgern konsistente Entscheidungsgrundlagen zur gesetzlich geforderten Abwägung liefert, bevor Beschlüsse zur Änderungen des FNP getroffen werden.

 

Astrid Franzen       Hildegard Jahn- Schnelle

 

Elisabeth Spiegel        Martina Kanis

 

Bürger-Interessen-Gemeinschaft Junkersdorf e.V.

Bürgerverein Köln-Müngersdorf e.V.

Bürgerinteressengemeinschaft Weiden e.V.

Lövenich im Brennpunkt e.V.

 

Im Anhang finden Sie den Brief der BIG Junkersdorf zur Kritik an der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Großmarkt in Marsdorf.

 

Schriftliche Stellungnahmen zur Großmarktverlagerung müssen bis Freitag, den 17. Juli 2015 an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, Frau Helga Blömer-Frerker, Aachener Straße 220, 50931 Köln, gerichtet werden.

 

Wählen Sie für Ihr Schreiben den Betreff: „Frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung an der Bauleitplanung – Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“

 

Den vollständigen Brief finden Sie hier als PDF

 

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