Horbeller Str. (IP3) Steigerung um 6,1 von 52,6 auf 58,7 dB(A)

Schutzwert Mischgebiet 54 dB(a) um 5 dB(A) überschritten

Wohngebiet 49 dB(A) um 9,7 dB(A)

 

Gleueler Str. (IP10) Steigerung um 3,8 von 60,2 auf 64,0 dB(A)

Schutzwert Wohngebiet 49 dB(A) um 15 dB(A) überschritten

 

Salzburger Weg IP 6 und 7 Steigerung um 0,8 dB(A) bei heute schon hohen Wert von 60 d(B)A

Schutzwert Wohngebiet 49 dB(A) dann um 11,8 dB(A) überschritten

Lärmwerte nachts über 60 dB(A) sind Eigentums- und Gesundheitsgefährdung

 

Gutachterlösung:

Gleueler Str. Tempo von 50 auf 30 und Nachts LKW-Sperrung

Salzburger Weg kaum umsetzbare Maßnahmen, daher keine

Marsdorfer Str. Nicht notwendig nach TA Lärm

 

 

 

Weitere Informationen zum Großmarkt können den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden:

 

- 11 Argumente gegen Marsdorf (1,49 MB)

- Brief Flächennutzungsplan Grossmarkt (590 KB)

- Anschreiben Grossmarkt Land NRW (247 KB)

- Anschreiben Minister Jäger (247 KB)

- Anschreiben Harzendorf (110 KB)

- Anschreiben Grossmarkt ÖPP-Modell (1,19 MB)

- Flugblatt (211 KB)

- Notizen Akteneinsicht Gebietsentwicklungsplan (67 KB)

- Öffentlichkeitsbeteiligung Luftreinhalteplan (164 KB)

 

Je mehr Menschen die Kampagne unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt Sie mehr erfahren und unterzeichnen:

https://weact.campact.de/petitions/grossmarkt-koln-verlagerung-von-koln-raderberg-nach-koln-marsdorf

 

Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,

wegen vier erheblicher Falschaussagen (Punkt 1) in der Veranstaltung zur „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ am 22. Juni 2015 sowie unzureichender bzw. fehlender Informationen (Punkt 2) insbesondere zur Umweltsituation bzw. Umweltverträglichkeit der Bauleitplanung bzw. der Bebauungsplanung hat die BIG Junkersdorf e.V. unverzüglich an den Oberbürgermeister, den Rat der Stadt Köln und die Bezirksvertretung ein Protestschreiben am 23. Juni 2015 versandt (Anlage 1) und verlangt, die Veranstaltung zur „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach den Sommerferien 2015 zu wiederholen und pflichtgemäß nach § 1, Abs. 6 BauGB und § 2 BauGB die versäumte Unterrichtung über die Umweltaspekte (insbesondere das Stadtklima betreffend) und die Vereinbarkeit der Planung mit den Ergebnissen der Interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA) transparent darzustellen.

 

Leider haben wir bis heute keinerlei Stellungnahmen von den zuständigen Gremien und der Verwaltung erhalten. Unser Schreiben vom 23. Juni 2015 liegt diesem Schreiben an und ist in seinen einzelnen Kritikpunkten sowohl Einspruch als auch Stellungnahme zu den im Betreff genannten Verfahren.

 

Wir stellen sowohl die Dringlichkeit (Punkt 3) als auch die Parallelität (Punkt 4) der Änderungen des FNP und der Bebauungsplanung in Frage. Nach Entfall des Umzugs der Fachhochschule und die Nichtteilnahme an der Bundesgartenschau 2025 bleibt als verbleibende scheinbare „Dringlichkeit“ die Errichtung der neuen „Parkstadt Süd“ mit der Erweiterung des Grüngürtels. In diesem verbleibenden Punkt kann aber eine Dringlichkeit – zumindest im juristischen Sinne – nicht konstruiert werden.

...

 

Lesen Sie hier das vollständige Schreiben als PDF.

 

Ebenfalls finden Sie die im Schreiben erwähnten Anlagen hier zum Download als PDF:

- Anlage 1

- Anlage 2

 

Landtag                                                                                           Köln, den 07.11.2012

des Landes NRW

Petitionsausschuss

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

 

 

Petition

 

der Bürger-Interessen-Gemeinschaft Junkersdorf e.V.

vertreten durch die Vorstandsvorsitzende Astrid Franzen und die

Stellvertretende Vorsitzende Bettina Boos

 

-    Beschwerdeführerin -

 

gegen

 

die Stadt Köln vertreten durch Oberbürgermeister Jürgen Roters

 

-          Beschwerdegegnerin -

 

 

 

Hiermit legt die Beschwerdeführerin eine Petition ein wegen

 
Fehlplanung der Stadt Köln zu Lasten und zum Schaden der Wohnbevölkerung von Köln-Junkersdorf, der Umwelt und der Verkehrsinfrastruktur durch

die Verlagerung des Großmarktes von Köln-Raderberg als neues Frischezentrum nach Köln-Marsdorf.

 

-          540 Unterschriften (Originale wurden OB Roters übergeben)

-          und Kopien von 63 Schreiben von Kölner Bürgern in Junkersdorf, die gegen die Verlagerung des Großmarkts nach Köln-Marsdorf protestieren,

-          Stellungnahme des Bürgerbündnisses West zur Verlagerung des Großmarkts

-    1 Flugblatt, Kopie eines Fotos sowie 8 Abbildungen auf Presseausschnitten

      über die Verkehrsmisere in Junkersdorf und Lindenthal

sowie eine Straßenkarte zur Veranschaulichung, insgesamt 10 Anlagen,

sind beigefügt.

 

 

 

 

Gegenstand der Petition

 

Am 13. Dezember 2007 fasste der Rat der Stadt Köln den Beschluss, den Großmarkt – Frischezentrum – von Köln-Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Diese Verlagerung hätte auf die Verkehrssituation in der Region insbesondere im Kölner Westen, erhebliche Auswirkungen, so dass die geplante Verlagerung auch die Verkehrs- und Landesplanung betrifft.

 Die Wohnbevölkerung von Köln-Junkersdorf leidet bereits seit vielen Jahren unter den unerträglichen Belästigungen durch den ständig wachsenden Straßenverkehr, insbesondere den Durchgangsverkehr. Täglich fahren ca. 30.000 Fahrzeuge – PKW, Lieferwagen und LKW – durch die Wohnstraßen von Köln-Junkersdorf. Alleine über die Junkersdorfer Straße und den Kölner Weg fahren nach den Zählungen der Stadt Köln täglich 15.000 Fahrzeuge.

Die Fahrzeugströme fließen in beiden Richtungen durch Junkersdorf. Die Haupteinfallstraßen sind:

 B 55 – Aachener Straße über Vogelsanger Weg, Am Weidenpesch, Statthalterhofweg, Marsdorfer Straße aus Richtung westl. Umland und Autobahn,

 Kirchweg, Statthalterhofweg, Marsdorfer Straße aus Richtung Stadtzentrum

 Junkersdorfer Straße und Kölner Weg, Statthalterhofweg, Marsdorfer Straße

aus Richtung Stadtzentrum sowie östliche und nördliche Stadtteile,

 Junkersdorfer Straße, Salzburger Weg, Statthalterhofallee, Statthalterhofweg, Marsdorfer Straße

aus Richtung Stadtzentrum sowie östliche und nördliche Stadtteile,

 Jungbluthgassenbrücke – Autobahnüberführung - Jungbluthgasse - Marsdorfer Straße

aus Richtung Köln-Weiden, dem westl. Umland: - Rhein-Erftkreis

Bei den oben aufgeführten Straßen handelt es sich um Wohn- oder Wohnsammelstraßen, die entsprechend der gesetzlichen Regelungen nicht den Zweck der Erschließung von Gewerbegebieten haben und bereits heute völlig überbelastet sind. Die Erschließung des Gewerbegebiets Marsdorf muss deshalb über die Dürener Straße (B 264) mit der Kreuzung zur Militärringstraße im Osten und der Autobahnauffahrt Frechen der A1 im Westen und durch die Horbeller Straße sowie die Toyotaallee erfolgen.

 Jeder im Kölner Westen, auch die Stadtverwaltung Köln weiß aber, dass an der Kreuzung Dürener Straße – Militärring ein verkehrstechnisches Nadelöhr besteht. Die Dürener Straße ist an dieser Kreuzung stets verstopft, und zwar in beiden Richtungen. Es wäre daher geboten gewesen, schon rechtzeitig vor der Errichtung des Gewerbegebiets Marsdorf diese Kreuzung entsprechend auszubauen.

Das von der Stadt Köln geäußerte Vorhaben, die Kreuzung durch Ausweitungen zu ertüchtigen, wird zwar eine Verbesserung erbringen, aber die ständigen Sperrungen der Kreuzung durch die Straßenbahnen der KVB und Bahngüterverkehr (jeweils 28 Min. und 4 Min. pro Stunde in den Hauptverkehrszeiten) erzeugen noch nicht einmal eine staufreie Verkehrsführung für den heutigen Verkehr geschweige für eine Verkehrssituation im Jahr 2025 nach Umsiedlung des Großmarkts.

Die einzige ausreichende Baumaßnahme wäre die Tieferlegungen der Militärringstraße und damit die Beseitigung des Anachronismus, dass Straßenbahn und Güterzüge unmittelbar an der Kreuzung Militärring-Dürener Straße die Militäringstraße überqueren und in den Hauptverkehrszeiten den Straßenverkehr zu über 50 Prozent lahmlegen. Eine entsprechende und vergleichbare Baumaßnahme wird vom Land NRW an der Kreuzung Luxemburger Straße/Militärring auch finanziell unterstützt..

 Außerdem wäre es geboten gewesen, die Dürener Straße auch auf dem Abschnitt Kreuzung Militärringstraße bis zur Einmündung Marsdorfer Straße vierspurig auszubauen und damit nicht erst - wie geschehen - hinter der Autobahnüberführung und der Einmündung Marsdorfer Straße zu beginnen.
Nichts desgleichen ist geschehen. Die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes Marsdorf erfolgt im wesentlichen durch die Wohnstraßen von Junkersdorf.

Die Stadt Köln verharrt in Untätigkeit.

 In dieser verfahrenen Situation wird nun auch noch die Verlagerung des Großmarkts von Raderberg nach Marsdorf beabsichtigt. Das verschärft die ganze Verkehrsmisere noch einmal zusätzlich. Bei einem Großmarkt in Marsdorf würde nachts die Ware per Lkw über die Autobahn angeliefert. Nach allen Erfahrungen wäre das bis 6 Uhr morgens erledigt. Ab 7 Uhr bis nachmittags etwa 15 Uhr kommen die Kunden – Einzelhandel, Hotels, Restaurants, Grossküchen, Krankenhäuser, Seniorenheime etc. um Ware zu kaufen und abzuholen. Tatsächlich aber kommen die meisten Abholer morgens zwischen 7 und 9 Uhr im Berufsverkehr. Im Hinblick auf das Nadelöhr Dürener Straße – Militärring müssten sie mit ihren Lieferwagen im wesentlichen wie alle anderen Fahrzeuge auch durch Junkersdorf nach Marsdorf fahren und zurück. Das bedeutet eine wesentliche Verschärfung der Verkehrslage in Junkersdorf.

Die einzigen Äußerungen dazu aus Rat und Verwaltung, lauten:
Es ist gegen einen Großmarkt in Marsdorf nichts einzuwenden, weil sich die Verkehrssituation im Westen der Stadt ohnehin katastrophal entwickelt hat und durch den Großmarkt nicht wesentlich schlechter wird. Diese Äußerung empfinden die Junkersdorfer angesichts der üblen Verkehrsmisere in ihrem Ort als zynisch.

 Die von der Stadt Köln vorgelegten Planungen, FNP und Verkehrsplan, bieten ein verwirrendes Bild. Die Planungen und Absichten der Stadt Köln sind nicht klar erkennbar.

 Zunächst war im FNP für den Großmarkt und sogenanntes großmarktaffines Gewerbe eine Fläche von 35,9 ha vorgesehen. Dies steht in krassem Widerspruch zu der weitaus geringeren Fläche von 11 ha, die für den derzeitigen Standort Raderberg ausgewiesen wird. Diese Diskrepanz erscheint vollkommen unverständlich. Eine Erklärung könnte in dem Verdacht liegen, dass die Stadt bei der Verlagerung des Großmarktes beabsichtigt, auch allgemeine Gewerbeflächen zusätzlich zu planen und zusätzlich auszuweisen, obwohl in unmittelbarer nachbarschaftlicher Lage ein noch freies, genehmigtes ausreichend großes Gewerbegelände in städtischem Besitz verfügbar ist. Vor einer solchen Entwicklung kann man nur warnen. Ein derartiges Vorhaben würde die schon bestehende Verkehrsmisere noch einmal verschlimmern.

 Die 191. Änderung des FNP zeigt, dass die Stadt Köln zum Verkehrsgutachten falsche Angaben gemacht hat. Während im geänderten FNP 21 ha für das Frischezentrum und weitere 14,5 ha für großmarktaffine Betriebe angesetzt werden, sind im Verkehrsgutachten nur 14 ha für das Frischzentrum und 12 ha für affine Betriebe vorgesehen. Im Verkehrsgutachten bleiben somit 10 ha unberücksichtigt.

 In der Vorlage der Stadtverwaltung Nr. 1905/2012 Dez. VI, 61 sind schließlich ohne nähere Differenzierung zwischen Frischezentrum und großmarktaffinen Betrieben nur pauschal 16 – 20 ha insgesamt vorgesehen.

Man gewinnt den Eindruck, dass die Stadtverwaltung selbst noch nicht weiß, wie sich die Dinge entwickeln und unsicher ist, welche Flächen tatsächlich benötigt werden. Auf jeden Fall ist erkennbar, dass der Umfang des Vorhabens Großmarkt weiter heruntergespielt wird und keine Klarheit über den Umfang der einzelnen Teile des Vorhabens besteht. Im Übrigen ist die Absicht der Stadt Köln eine ökologische Ausgleichsfläche in zusätzliche Gewerbeflächen umzuwandeln, wegen der bereits bestehenden Verkehrs- und Umweltbelastungen grundsätzlich abzulehnen.

Was die Zahlen im Verkehrsgutachten angeht, so leben diese im Wesentlichen von Zahlenannahmen, die die Stadt Köln festgelegt hat. Hier wird wieder einmal versucht die Dinge passend zu machen.

Es hat stets in all den vergangenen Jahren in Raderberg jährlich einen Warenumschlag von ca. 1,2 Mio t Warenumsatz vorgelegen und täglich wurde der Großmarkt von über 5.000 – 10.000 Kfz angefahren. Hingegen werden im Verkehrsgutachten die Zahlen wieder einmal herabgesetzt.

Nach dem Verkehrsgutachten der Stadt Köln gibt es nur einen Warenumschlag von 300.000 t und täglich nur noch 3.600 Kfz. Bei dieser Zahl wurde im übrigen vergessen, dass täglich 2.400 Mitarbeiter des Großmarkts mit ihren KFZ zur Arbeit hin- und zurückfahren. Die Zahlen – Warenumschlag und Kfz – können nicht richtig sein. Derart große Diskrepanzen sind nicht erklärbar. Aus den Zahlen über benötigte Flächen, Warenumschlag und Verkehrszahlen ergibt sich, dass in eklatante Weise von der Stadt gegen das Gebot der Transparenz verstoßen wird. Alles ist unklar oder willkürlich gegriffen. Es wird offenbar versucht, die Beschwerden der betroffenen Bürger zu relativieren.

Sollte der Großmarkt nach Marsdorf verlegt werden, dann wäre das Verkehrschaos in Junkersdorf komplett. Wenn zusätzlich eine große Anzahl von Kfz infolge des Großmarkts hinzukommen, ist der totale Verkehrskollaps in Junkersdorf unvermeidlich.

In diesem Zusammenhang muss auch berücksichtigt werden, dass die allgemeine Verkehrsprognose generell ein weiteres Ansteigen des Kfz-Verkehrs voraussagt. Der Kölner Wohnvorort Junkersdorf ist bereits jetzt durch fehlerhafte Planung und Untätigkeit der Stadt Köln über alle Grenzen hinaus belastet. Der Großmarkt würde Junkersdorf den verkehrstechnischen Todesstoß versetzen.

 Inzwischen sind die Bürger verzweifelt, weil Lärm und Schadstoffbelastung der Luft zunehmend ihre Gesundheit und die ihrer Kinder belasten. In den Kinderarztpraxen Junkersdorfs werden in zunehmender Zahl Kinder behandelt, die unter Atemwegserkrankungen und Allergien leiden.

Die ohnehin enorme Schadstoffbelastung der Luft in Junkersdorf und Umgebung übersteigt bekannter Weise erheblich die Grenzwerte der EU insbesondere für Stickoxyde.

Das vorgesehene Großmarktgelände liegt neben zwei Landschaftsschutzgebieten und im letzten vorhandenen Luftkorridor, der für Junkersdorf und den Kölner Westen aber auch für die Innenstadt wegen der dringend notwendigen Frischluftzufuhr von der Ville erhebliche Bedeutung hat. Außerdem ist diese Fläche bereits als Ausgleichfläche für die Bebauung des Toyotageländes zwingend vorgesehen und geplant. Die Stadt Köln hat jedoch vorgeschriebene Begrünungsmaßnahmen bisher nicht durchgeführt. Die Verlegung des Großmarkts in das vorgesehene Areal in Marsdorf würde Frischluftzufuhr durch Bebauung unterbrechen, was dann starke negative Auswirkungen auf das Klima in Junkersdorf und die Kernstadt haben würde.

Zu beklagen ist auch, dass bei Realisierung der Großmarktverlegung wieder ein großes Stück Grünfläche versiegelt wird und verloren geht. Hinzu kommt, dass es sich um landwirtschaftlichen Boden von höchster Qualität handelt. Entgegen früherer Aussagen ist das Gelände auch nicht mehrheitlich im Besitz der Stadt Köln. Somit werden die Subventionskosten für dieses Projekt bei der hoch verschuldeten Stadt Köln noch weiter steigen.

Im übrigen ist es höchst fraglich, ob ein neuer Standort für ein Frischezentrum in Marsdorf in Anbetracht der damit verbundenen Verkehrsmisere von den Betreibern und von der Kundschaft überhaupt angenommen wird. Einige Betriebe sind bereits vom Großmarkt in Raderberg zum Gewerbegebiet Eifeltor verlagert worden. Käufer und Abholer werden sicher durch ständigen Stau auf der Strecke nach Marsdorf und den damit verbundenen Zeitverlust abgeschreckt werden.

Nach alldem wäre eine Verlagerung des Großmarktes nach Marsdorf unverantwortlich. Die Junkersdorfer Bevölkerung ist sehr aufgebracht und empört.

Nachdem die Stadt Köln selbst die Flächen für das neue Frischezentrum immer kleiner ansetzt und immer mehr Großmarktnutzer ihre Aktivitäten auf Flächen außerhalb des Großmarktes verlegen, müsste es doch möglich sein, aus den übrigen 13 Standorten, die für das Frischezentrum zur Auswahl standen, eine geeignete Alternative an Stelle von Marsdorf zu finden. Bei einem Bedarf von heute angeblich nur noch 11 ha könnte sogar ein Neubau auf dem heutigen Großmarktgelände und dessen Umgebung – das Gesamtareal hat eine Fläche von insgesamt 100 ha - in Betracht gezogen werden.

Es wird gebeten, sich der schwerwiegenden Probleme des Stadtteils Köln-Junkersdorf anzunehmen und auf die Stadt Köln einzuwirken, eine andere Lösung für den Großmarktstandort als Marsdorf zu finden.

Abschließend bemerken wir: Es ist enttäuschend, dass die Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Dr. Martin Schoser und Rita Klöpper in der Sache auf kein Argument eingeht und sich mit dem Hinweis auf die Planungshoheit der Gemeinden neutral verhält. Dies ist nicht akzeptabel, weil das Land auch eine Fürsorgepflicht insbesondere in Verkehrs-, Gesundheits- und Umweltfragen gegenüber seinen Bürgern hat.

 

Astrid Franzen                                                                               Bettina Boos

1. Sprecherin                                                                                 2. Sprecherin

 

Wollen Sie den Großmarkt in Marsdorf ? 70.000 weitere Lieferwagen pro Woche?

 

Wenn nicht, müssen Sie bis 17. Juli 2015 aktiv werden!

ACHTUNG: Fristverlängerung bis 17. Juli!

 

Nutzen Sie Ihre Bürgerrechte und bringen Sie sich ein im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans in Marsdorf!

Ihre schriftlichen Stellungnahmen zur Großmarktverlagerung müssen bis

 

Freitag, den 17. Juli 2015

 

an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, Frau Helga Blömer-Frerker, Aachener Straße 220, 50931 Köln, gerichtet werden.

Wählen Sie für Ihr Schreiben den Betreff: „Frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung an der Bauleitplanung – Frischezentrum Marsdorf in Köln-Junkersdorf“

 

Das vollständige Flugblatt finden Sie hier als PDF.

 

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