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Reaktion des Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels auf den Besuch von Minister Habeck beim 1. FC Köln -
„Keine Bebauung der Gleueler Wiesen - unseren Grüngürtel erhalten“
Pressemitteilung des OV Bündnis 90/Die Grünen Köln Lindenthal
Besuch des Vizekanzlers Robert Habeck beim 1. FC Köln
„Geißbockheim-Ausbau: Habeck bietet Hilfe an“ Express die Woche 19. Juli 2024
Sehr geehrter Herr Habeck,
wir wissen nicht, warum Sie / Ihr Team einen überraschenden Besuch beim 1. FC Köln im Rahmen ihrer Sommerreise machten bzw. organisierte.
Wir wissen nur, dass Ihr Team Sie nicht gut vorbereitet hat. Deshalb im Anhang die von den Amts- und Mandatsträger*innen von Bündnis 90/Die Grünen Köln-Lindenthal
unterschrieben Pressemitteilung vom April 2024.
Mit Ihren Aussagen fallen sie diesen Menschen aus Ihrer eigenen Partei in den Rücken.
Und vielen Bürgerinnen und Bürgern.
Deshalb erlaube ich mit diesen Brief auch an die Unterzeichner*innen sowie weiteren Mandatsträger*innen aus Köln und dem Parteivorstand von Bündnis 90/Die Grünen Köln zu senden. https://www.gruenekoeln.de/veedel/lindenthal/aktuelles/nachricht/keine-bebauung-der-gleueler-wiese-unseren-gruenguertel-erhalten-4750
Bündnis 90/Die Grünen hat bei der letzten Kommunalwahl 2020, bei der Bundestagswahl 2021 (mit einem Direktmandat in Köln) und bei der Landtagswahl 2023 (mit 4 Direktmandaten) die Wahl gewonnen, weil sich Bündnis 90/Die Grünen Köln
eindeutig gegen den Ausbau des Wirtschaftsunternehmens 1. FC Köln GmbH & Co KGaA positioniert hat.
Seit 2014 gehört der Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Grüngürtels zu den engagierten zivilgesellschaftlichen Akteuren, die sich für den Erhalt des Grüngürtels und gegen eine Expansion des 1. FC Köln wendet.
Das von Ihnen besuchte Geißbockheim des 1. FC Köln hat schon eine Besonderheit.
Die Erweiterung 2008 wurde schon widerrechtlich im Grüngürtel erbaut.
Damals hat der 1. FC Köln schriftlich zugesichert, keinen weiteren Ausbau im Grüngürtel vorzunehmen. Dieses Versprechen hat der 1. FC Köln schon 6 Jahre später mit seinen Ausbauplänen gebrochen.
Zudem sind etliche Sportanlagen ohne einen vorgeschrieben Umweltausgleich errichtet worden.
Diesem Unternehmen will nun der Wirtschaftsminister Robert Habeck helfen. „Weil er Leute in der Landespolitik kennt“ (Express die Woche 19.Juli 2024).
Leider kennt der Klimaminister Habeck die Aussagen der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Recker nicht, die wegen des Klimanotstandes einen Ausbau des 1. FC Kölns im Äußeren Grüngürtel nicht mehr unterstützte.
Leider kennt er weder die Kölner Bundestagsabgeordnet*innen Katharina Dröge, Nyke Slawik und Sven Lehmann, die er hätte befragen können.
Leider kennt Herr Habeck die machtvollen Initiativen im Kölner Westen nicht, die sich seit Jahren ehrenamtlich und mit hohem Engagement für den Erhalt der Gleueler Wiesen und gegen den Ausbau des 1. FC Kölns an dieser Stelle wenden. Allen voran die Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle. (www.unsergruenguertel.de)
Die BI Grüngürtel für Alle hat – zusammen mit dem NABU - mit hohem finanziellem Risiko die bisher erfolgreiche Klage gegen den Bebauungsplan für die Erweiterung des 1. FC Köln GmbH & Co KGaA geführt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster erklärte den Bebauungsplan für nichtig. Die Revision durch den 1. FC Köln vor dem Bundesverwaltungsgericht war für die BI nur mit weiteren Spenden machbar. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall mit zahlreichen Punkten zur Prüfung an das OVG Münster zurückgereicht.
Die Ausbauplanung befindet sich somit in einer gerichtliche Auseinandersetzung. Wie wird die Hilfe des Ministers bei der gerichtlichen Auseinandersetzung aussehen?
Bei Ihrer Sommerreise wäre ein Besuch der Initiativen angemessen gewesen für einen Minister, der aus der Grünen Partei kommt. „Geht raus! Hört zu!“ ist eine der acht Lehren der Parteispitze von Bündnis 90/Die Grünen nach der Europawahl (zitiert nach taz 19.07. 2024)
Zu uns sind Sie, Herr Minister Habeck, nicht gekommen. Uns haben sie nicht zugehört. Und den vielen Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen in Köln auch nicht.
Aus den Medien ist zu entnehmen, wie ein Minister dem 1. FC Köln Hilfe anbietet, ist schon bitter. Noch bitterer ist folgender Wortwechsel, der im Express die Woche wie folgt zitiert wird: >> „Gebt mir da einen Hinweis. Das nehme ich dann mit“. Wolf lachte: „Ja, machen wir, aber hinterher, nicht hier auf offener Bühne.“<<
Genau diese „Hinterzimmerpolitik“, dieses Geheimhalten und das Vermeiden der offenen Bühne war und ist das Vorgehen des 1. FC Köln seit 2006 bestimmend. Ab 2024 zusammen mit dem Minister für Wirtschaft und Klima.
Sehr geehrter Minister Robert Habeck, Sie haben mit ihrem Besuch bei 1. FC Köln während Ihrer Sommerreise 2024 einen weiteren Baustein geliefert, das Bündnis 90/Die Grünen bei den nächsten Wahlen in 2025 weiter an Stimmen verlieren wird.
Ich kann Ihnen versichern, die Stimmung im Kölner Westen ist mies.
Mit grüngürtelfreundlichen Grüßen
Roland Schüler
Freundes- und Förderkreis zur Vollendung der Grüngürtel – Landschaftspark Belvedere
Das Originalschreiben kann hier eingesehen werden.
Entscheidung zum Bebauungsplan für die Erweiterung des Geißbockheims vertagt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bebauungspläne des 1. FC Kölns zwar zunächst wieder für wirksam erklärt, aber das Verfahren wurde vom Gericht zur weiteren Klärung an das Oberverwaltungsgericht in Münster zurückverwiesen hat.
Weitere Details siehe unter https://unsergruenguertel.de/2024/04/24/bebauungsplan-entscheidung-vertagt/ auf der Homepage der Bürgerinitiative GRÜNGÜRTEL FÜR ALLE
Die Stadt sucht Lärmquellen und Ruheorte in Ihrem Veedel! Öffentlichkeitsbeteiligung läuft
Die Stadt Köln erarbeitet aktuell den „Lärmaktionsplan 2024“.
Bis zum 19. November 2023 findet hierzu eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Grundsätzlich sind alle Menschen in allen Veedeln Kölns aufgerufen, Lärmquellen wie auch erhaltenswerte Ruheorte in ihrem Umfeld zu benennen. Die Rückmeldungen werden online über das Beteiligungsportal meinungfuer.koeln gesammelt.
„Alle“ in „allen Teilen Kölns“ zu erreichen ist ein großes Ziel. Nur durch Ihre Unterstützung kann dieses Ziel im Ansatz erreicht werden, indem Sie:
- diese Mail an Interessierte aus Ihren Netzwerken, Kooperationen o.ä.m. weiter leiten.
- in der Zeit vom 23.10. bis 19.11. bei Ihren Veranstaltungen oder Versammlungen, in Ihren Infomedien, mit Infoaushängen in Ihren Räumen o.a.m. auf dieses Beteiligungsverfahren aufmerksam machen und zur Mitwirkung motivieren.
- für Menschen, die sich mit einer Online-Rückmeldung über das Beteiligungsportal schwertun, Treffen arrangieren, bei denen ein Onlinezugang und Unterstützung bei der Eingabe zur Verfügung gestellt wird.
Wir bzw. die Stadt Köln sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dieses Beteiligungsanliegen mit Ihren Möglichkeiten unterstützen.
Hier bzw. im Anhang finden Sie alle wesentlichen Informationen, die Sie gerne in der einen oder anderen Weise weiter leiten oder auch ausdrucken und weitergeben können (leider gibt es keine vonseiten der Stadt Köln gedruckten Materialien):
LINKS
- Online-Beteiligungsverfahren im Beteiligungsportal:
https://meinungfuer.koeln/laermaktionsplanung - facebook-Post der Stadt Köln:
https://www.facebook.com/stadt.koeln50/posts/pfbid02X4nVBfd1zN8u6P8XnQ6Xfu71QoGRMhb8Sk3pcjXEfo9fraQGkqagPAv25q1KgzvElinst - Instagram-Post der Stadt Köln:
https://www.instagram.com/p/CzBU_ZIss9b/?img_index=1
DATEIMIT WEITEREN INFORMATIONEN:
Aufforderung zum Einschreiten gegen Maßnahmen auf den Sportplätzen 5 und 6 in der Nähe des Geißbockheims, Köln-Sülz
Die Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle hat am 01.08.2023 ein Schreiben an die Stadt Köln übersandt, in dem sie die Stadt auffordert, gegen die Baumaßnahmen auf den Sportplätzen 5 und 6 in der Nähe des Geißbockheims einzuschreiten.
Mit Schreiben vom 28.08.2023 hat die Stadt Köln folgende Antwort übersandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie mit Schreiben vom 15.08.2023 angekündigt, melden wir uns nach abschließender Prüfung der in Ihrem Schreiben vom 01.08.2023 zum Ausdruck gebrachten Bedenken und Forderungen bei Ihnen zurück.
Derzeit sehen wir keinen Anlass, gegen die auf den Sportplätzen 5 und 6 in der Nähe des Geißbockheims in Köln-Lindental erfolgten Umbauarbeiten einzuschreiten:
Ein Einschreiten wegen eines möglichen Verstoßes gegen naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Vorschriften auf Grundlage von § 17 Abs. 8 und § 3 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist vorliegend nicht angezeigt. Die Sportplätze 5 und 6 liegen im Geltungsbereich des am 18.06.2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Bebauungsplans Nr. 63419/02. Der Bebauungsplan ist im Zuge eines Normenkontrollverfahrens vor dem OVG NRW für unwirksam erklärt worden; die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig. Mit Beschluss vom 22.08.2023 wurde die Revision gegen das Urteil zugelassen. Der Bebauungsplan ist folglich weiterhin wirksam, was zur Folge hat, dass die §§ 13 ff. BNatSchG keine Anwendung finden (§ 18 Abs2 S.1 BNatschG). Gleiches gilt hinsichtlich der von Ihnen behaupteten Widersprüche zum Landschaftsplan der Stadt Köln (§ 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz).
Nur der Vollständigkeit halber weisen wir mit Blick auf Ihre Ausführungen zur fehlenden Baugenehmigung für die Errichtung der Sportplätze bzw. für deren Umbau auf Folgendes hin:
Die Sportplätze sind bereits in den 1950er Jahren und somit lange vor Eingemeindung der damals noch zum Gebiet der Gemeinde Hürth gehörenden. Flurstücke errichtet worden. Aus heutiger Sicht ist nicht mehr aufzuklären, ob und welche l)nterlagen hierzu von der Stadt Hürth _im Rahmen der Eingemeindung der Flächen übernommen wurden. Aktuell sind keinerlei bauaufsichtlichen Beanstandungen aus der damaligen Zeit bekannt. Im Ergebnis geht die Stadtverwaltung daher von einem formell legalen Bestand aus. Die nun erfolgten Umbauarbeiten bedurften keiner Baugenehmigung, da insofern § 62 Abs. 1 Nr. 10 c) BauO NRW greift. Bestätigt wird dies durch einen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW vom 03.07.2023, demzufolge zur zweckentsprechenden Einrichtung von Spiel-, Abenteuerspiel-, Bolz- und Sportplätzen im Sinne der Vorschrift auch (isoliert betrachtet) der Belag gehört. Der Austausch von Belägen auf Sportplätzen ist demnach als bauordnungsrechtlich verfahrensfrei anzusehen.