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NÄCHSTE SITZUNG DER BEZIRKSVERTRETUNG
Die Sitzungen der Bezirksvertretung Lindenthal finden jeweils um 16:00 Uhr im Bürgeramt Köln-Lindenthal, Großer Sitzungssaal (7. Etage) statt. Weitere Infos und Termine siehe hier.
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Die Stadt sucht Lärmquellen und Ruheorte in Ihrem Veedel! Öffentlichkeitsbeteiligung läuft
Die Stadt Köln erarbeitet aktuell den „Lärmaktionsplan 2024“.
Bis zum 19. November 2023 findet hierzu eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Grundsätzlich sind alle Menschen in allen Veedeln Kölns aufgerufen, Lärmquellen wie auch erhaltenswerte Ruheorte in ihrem Umfeld zu benennen. Die Rückmeldungen werden online über das Beteiligungsportal meinungfuer.koeln gesammelt.
„Alle“ in „allen Teilen Kölns“ zu erreichen ist ein großes Ziel. Nur durch Ihre Unterstützung kann dieses Ziel im Ansatz erreicht werden, indem Sie:
- diese Mail an Interessierte aus Ihren Netzwerken, Kooperationen o.ä.m. weiter leiten.
- in der Zeit vom 23.10. bis 19.11. bei Ihren Veranstaltungen oder Versammlungen, in Ihren Infomedien, mit Infoaushängen in Ihren Räumen o.a.m. auf dieses Beteiligungsverfahren aufmerksam machen und zur Mitwirkung motivieren.
- für Menschen, die sich mit einer Online-Rückmeldung über das Beteiligungsportal schwertun, Treffen arrangieren, bei denen ein Onlinezugang und Unterstützung bei der Eingabe zur Verfügung gestellt wird.
Wir bzw. die Stadt Köln sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dieses Beteiligungsanliegen mit Ihren Möglichkeiten unterstützen.
Hier bzw. im Anhang finden Sie alle wesentlichen Informationen, die Sie gerne in der einen oder anderen Weise weiter leiten oder auch ausdrucken und weitergeben können (leider gibt es keine vonseiten der Stadt Köln gedruckten Materialien):
LINKS
- Online-Beteiligungsverfahren im Beteiligungsportal:
https://meinungfuer.koeln/laermaktionsplanung - facebook-Post der Stadt Köln:
https://www.facebook.com/stadt.koeln50/posts/pfbid02X4nVBfd1zN8u6P8XnQ6Xfu71QoGRMhb8Sk3pcjXEfo9fraQGkqagPAv25q1KgzvElinst - Instagram-Post der Stadt Köln:
https://www.instagram.com/p/CzBU_ZIss9b/?img_index=1
DATEIMIT WEITEREN INFORMATIONEN:
Aufforderung zum Einschreiten gegen Maßnahmen auf den Sportplätzen 5 und 6 in der Nähe des Geißbockheims, Köln-Sülz
Die Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle hat am 01.08.2023 ein Schreiben an die Stadt Köln übersandt, in dem sie die Stadt auffordert, gegen die Baumaßnahmen auf den Sportplätzen 5 und 6 in der Nähe des Geißbockheims einzuschreiten.
Mit Schreiben vom 28.08.2023 hat die Stadt Köln folgende Antwort übersandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie mit Schreiben vom 15.08.2023 angekündigt, melden wir uns nach abschließender Prüfung der in Ihrem Schreiben vom 01.08.2023 zum Ausdruck gebrachten Bedenken und Forderungen bei Ihnen zurück.
Derzeit sehen wir keinen Anlass, gegen die auf den Sportplätzen 5 und 6 in der Nähe des Geißbockheims in Köln-Lindental erfolgten Umbauarbeiten einzuschreiten:
Ein Einschreiten wegen eines möglichen Verstoßes gegen naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Vorschriften auf Grundlage von § 17 Abs. 8 und § 3 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist vorliegend nicht angezeigt. Die Sportplätze 5 und 6 liegen im Geltungsbereich des am 18.06.2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Bebauungsplans Nr. 63419/02. Der Bebauungsplan ist im Zuge eines Normenkontrollverfahrens vor dem OVG NRW für unwirksam erklärt worden; die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig. Mit Beschluss vom 22.08.2023 wurde die Revision gegen das Urteil zugelassen. Der Bebauungsplan ist folglich weiterhin wirksam, was zur Folge hat, dass die §§ 13 ff. BNatSchG keine Anwendung finden (§ 18 Abs2 S.1 BNatschG). Gleiches gilt hinsichtlich der von Ihnen behaupteten Widersprüche zum Landschaftsplan der Stadt Köln (§ 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz).
Nur der Vollständigkeit halber weisen wir mit Blick auf Ihre Ausführungen zur fehlenden Baugenehmigung für die Errichtung der Sportplätze bzw. für deren Umbau auf Folgendes hin:
Die Sportplätze sind bereits in den 1950er Jahren und somit lange vor Eingemeindung der damals noch zum Gebiet der Gemeinde Hürth gehörenden. Flurstücke errichtet worden. Aus heutiger Sicht ist nicht mehr aufzuklären, ob und welche l)nterlagen hierzu von der Stadt Hürth _im Rahmen der Eingemeindung der Flächen übernommen wurden. Aktuell sind keinerlei bauaufsichtlichen Beanstandungen aus der damaligen Zeit bekannt. Im Ergebnis geht die Stadtverwaltung daher von einem formell legalen Bestand aus. Die nun erfolgten Umbauarbeiten bedurften keiner Baugenehmigung, da insofern § 62 Abs. 1 Nr. 10 c) BauO NRW greift. Bestätigt wird dies durch einen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW vom 03.07.2023, demzufolge zur zweckentsprechenden Einrichtung von Spiel-, Abenteuerspiel-, Bolz- und Sportplätzen im Sinne der Vorschrift auch (isoliert betrachtet) der Belag gehört. Der Austausch von Belägen auf Sportplätzen ist demnach als bauordnungsrechtlich verfahrensfrei anzusehen.
Offener Brief - Korrektur der Aussagen des Sprechers der IG Großmarkt
Offener Brief
14.05. 2023
Korrektur der Aussagen des Sprechers der IG Großmarkt
Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder betont der Sprecher der Interessensgemeinschaft Großmarkt Michael Riegel – zuletzt im Kölner Stadt Anzeiger vom 12.05. 2023 – „Wir haben schon vor der Markterkundung gesagt, dass bringt nichts, das ist zu klein, aber wir wurden ignoriert“
Die Fläche im Köln Marsdorf mit ca 10 ha entspricht ungefähr der Fläche des heutigen Großmarkts. Somit kann sie gar nicht zu klein sein.
Herr Michael Riecke bezieht sich wohl auf die Fläche, die ursprünglich für großmarktaffine Betriebe wie Gabelstabler-Reparaturwerkstatt, LKW-Waschanlage und Weiterverarbeitungsbetriebe vorgesehen war.
Diese Betriebe können sich auf den normalen Gewerbeflächen ansiedeln und sind nicht Teil des Großmarktes.
Das Ergebnis der Erkundung hat eindeutig ergeben, dass für einen Großmarkt auf dem freien Markt für Investoren und Unternehmen kein Interesse besteht. Wie sieht es denn mit der Genossenschaft der Großmarkthändler aus? Haben die sich an der Erkundung beteiligt?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Schüler