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NÄCHSTE SITZUNG DER BEZIRKSVERTRETUNG
Die Sitzungen der Bezirksvertretung Lindenthal finden jeweils um 16:00 Uhr im Bürgeramt Köln-Lindenthal, Großer Sitzungssaal (7. Etage) statt. Weitere Infos und Termine siehe hier.
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Stadtgespräch der WDR Lokalzeit am 07.11.2024
Am 07.11.2024 findet um 20.03–21.00 Uhr im ehemaligen Stoffpavillon Moeller (Hahnenstraße 8, 50667 Köln) das Stadtgespräch der WDR Lokalzeit zum Thema
KÖLNER „JAHRHUNDERTPROJEKT“ - STADTBAHN OBEN ODER UNTEN - KANN SICH KÖLN NOCH EINE GROßBAUSTELLE LEISTEN?
statt.
Bericht bei report-k.de über die Erweiterung des FC im Grüngürtel
Unter dem Titel So soll es im Äußeren Grüngürtel zwischen Stadt und FC weitergehen berichtet report-k - die Internetzeitung Köln über eine Erklärung der Stadtverwaltung zur Entscheidung des Rates der Stadt Köln, dass der 1. FC Köln im Äußeren Grüngürtel sein Leistungszentrum errichten darf.
Der vollständige Artikel kann unter https://www.report-k.de/so-soll-es-im-aeusseren-gruenguertel-zwischen-stadt-und-fc-weitergehen/ eingesehen werden.
Herzliche Einladung zum Besuch des Landtags am 14.11.2024
Es besteht wieder die Möglichkeit, auf Einladung von Jochen Ott (MdL) den Landtag in Düsseldorf zu besuchen. Der nächste Besuchstermin ist Donnerstag, der 14. November.
So sieht der geplante Programmablauf aus:
08:45 Uhr – Abfahrt in Köln-Deutz (gegenüber des Biergarten Deutzer Bahnhof, am Auenweg)
10:00 Uhr – Ankunft am Landtag und Sicherheitscheck
10:30 Uhr – Einführungsveranstaltung des Besucherdienstes
11:00 Uhr – Frühstück im Restaurant des Landtags
11:30 Uhr – Besuch des Plenums auf der Tribüne
12:30 Uhr – Diskussion
13:30 Uhr – Programmende und Rückfahrt nach Köln
Bitte melden Sie sich verbindlich an unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Benötigt werden Vor- und Nachname, Adresse und eine Telefonnummer.
Der Beitrag für die Hin- und Rückfahrt mit einem Reisebus beträgt 10 Euro pro Teilnehmer. Bitte bringen Sie den Beitrag in bar mit sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Weitere Hinweise
- Taschen, die ein größeres Format als DIN A4 haben, müssen aus Sicherheitsgründen während des Besuchs an der Garderobe deponiert werden. Während des Programms finden ggf. Film-, Ton-, oder Fotoaufnahmen statt.
- Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Sie ggf. auf Aufnahmen zu sehen sind, die im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landtags verwendet werden.
- Alle wichtigen Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage des Landtags unter https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html
Information zur geplanten Ratsentscheidung 1. FC Köln im Grüngürtel
Nachfolgenden Brief des Landschaftspark Belvedere - Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels legen wir unserer Leserschaft zu Herzen:
Liebe Einwender und Einwenderinnen,
eine ausführliche Information zur aktuellen Entwicklung.
Im Rat wird von vielen Fraktionen - auch von Bündnis 90/Die Grünen - am 01.10 2024 im nichtöffentlichen Teil eine für den Äußeren Grüngürtel Kölns schlechte Entscheidung getroffen:
Der 1. FC Köln erhält einen neuen Erbpachtvertrag, um auf dem Grundstück sein Profileistungszentrum zu bauen.
Damit erhält der 1. FC Köln ohne jede Gegenleistung die Möglichkeit sein Profi-Leistungszentrum zu errichten. Ein Gebäude mit 92m Länge, 51m Breite und ca 8,5m Höhe auf 4.500 qm.
1. Es gibt aktuell keine Notwendigkeit für eine Entscheidung. Das Argument der FC habe Baurecht, da der B-Plan gültig ist, ist zu kurz gedacht.
Das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus Leipzig hat zwar keine aufschiebende Wirkung. Doch der Plan wird noch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster verhandelt. Mit folgenden Auflagen:
- Das OVG solle prüfen: Der B-Plan unterliege mit mindesten 20.000 qm der Umweltkeitsverträglichkeitsprüfung. Es brauche somit eine vollumfangliche Prüfung und nicht nur eine bezogen auf umweltbezogenen Rechtsvorschriften.
- Der Bebauungsplan überplant eine Außenbereichsfläche für ein Städtebauprojekt, dies erfordert eine erneute Befassung des OVGs. "Er umfasst die Errichtung von baulichen Anlagen, die eine gewisse räumliche Dimension erreichen und ihrem Wesen nach städtisch sind" (aus der Begründung des BVG Leipzig). Damit ist das Gebäude des Profi-Leistungszentrums gemeint.
Die Verwaltung und der 1. FC Köln gehen - strategisch geschickt - voran. Nach einer umfassenden öffentlicher Kampagne in der Presse und mit Unterstützung und Einbezug der Fangruppen ist nun die Politik gefordert. Seit Juni 2024 finden Gespräche mit den Fraktionen im Kölner Rat statt. Am 01.10. 2024 soll der Rat einen Vertrag (Erbpachtvertrag) für die Fläche neben dem Franz-Kremer-Stadion beschließen, um so eine Nutzungsänderung der Fläche zu ermöglichen. Erst damit kann die Umwandlung vom Trainingsplatz zu einem Bauplatz für das Gebäude möglich werden.
Erst mit diesem Vertrag kann der 1. FC Köln den Bauantrag für das Gebäude stellen.
2. Warum jetzt? Warum wird das Urteil vom OVG nicht abgewartet? Die Fragen beantworten die Fraktionen nicht ausreichend.
2.1. Die Grünen sagen, CDU, Volt, SPD und FDP würden der Vorlage der Verwaltung am 01.10. 2024 sowieso zustimmen. Es gibt die Kooperationsvereinbarung mit CDU und Volt (siehe Fußnote), doch diese Vereinbarung greife in diesem Fall nicht. Diese betrifft nur die Gleueler Wiese und nicht das Leistungszentrum. Diese Interpretation ist sehr einschränkend, da mit dem Erhalt der Gleueler Wiese immer Sportplätze und Leistungszentrum gemeint war und der Bebauungsplan auch beides umfasst. Hier wird "künstlich getrennt", was so nicht in der Kooperationsvereinbarung steht. Stand nicht auf den wahlplakten "Keine Bebaung im Grüngürtel"?
Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages kann kein Vertragspartner ausscheren.
3. Der Vertragspartner bestimmt den Preis!
Da diese Vorlage nicht öffentlich beraten werden darf, erfolgt die Ratsberatung im nicht-öffentlichen Teil. Somit wissen wir nicht, zu welchem Preis das Unternehmen 1. FC GmbH CoKGaA die Fläche erhält. Das Gebäude ist ausdrücklich nach der Raumverteilung zu 60% das Leistungszentrum für Profis mit untergeordneten Räumen für den Vereinssport (Jugend, Frauen). Ist dieser Preis angemessen für ein Unternehmen berechnet worden?
Den Sportplatz am Fort Deckstein würde der gemeinnützige Verein 1. FC Köln zu einem günstigen Mietzins erhalten, der für alle Kölner Sportvereine gilt. Doch soll nach der Sportstättengebührensatzung von 2018 der Verein von einer Zahlung befreit werden. Der 1. FC benutzt eine "ungedeckte Sportstätte" zu Lehr- und Übungszwecken sowie Amateursportveranstaltungen und diese Nutzung ist gebührenfrei." (nach §4 der Satzung)
4. Die Grüne Argumentation für deren Zustimmung zum neuen Vertrag für den 1. FC Köln. "Wir machen mit und übernehmen Verantwortung" Die anderen Parteien würden der Vorlage der Verwaltung zur Nutzungsänderung für den Bau des Leistungszentrums ohne Auflagen zustimmen. Die Grünen haben verhandelt und mit CDU und Volt einen weiteren Beschluss mit folgenden zwei Punkten vereinbart: "Die Verwaltung leitet unverzüglich ein Verfahren ein mit dem Ziel, die Gleueler Wiesen zu sichern. Und an der "Kampfbahn" (Ex-Platz des FC Gebäudereinger) werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen.
Das bedeutet: Dem Bau des Leistungszentrums für die Profis wird zugestimmt, damit die anderen zwei Punkte mindestens mitbeschlossen werden.
Es gibt viele Punkte, die kritisch sind:
- Der Bau des Gebäudes in den Dimensionen ist ein massiver Eingriff in das Denkmal Grüngürtel und in ein Landschaftsschutzgebiet.
- Der 1. FC "erhält" mit dem Vertrag am 01.10. 2024 das Grundstück für das Bauprojekt und muss keine Gegenleistung geben.
- Die Planungsvereinbarung zur Sicherung der Gleueler Wiese ist eine Vereinbarung nur zwischen Rat und Verwaltung. Der FC ist außen vor und sagt öffentlich "vorerst Verzicht auf die Gleueler Wiesen". Der 1. FC Köln kann weiter auf die Gleueler Wiese setzen und diese einfordern. Er ist kein Vertragspartner bei der Sicherung.
- Es gibt KEINE planungsrechtliche Sicherung der Gleueler Wiesen, denn jeder Plan/Vertrag kann von anderen Ratsmehrheiten aufgehoben werden bzw. nicht beschlossen werden.
- Wahrscheinlich wird die Ratsentscheidungen über das "Wie" der planungsrechtliche Sicherung erst nach der Kommunalwahl getroffen. Die erste von vielen Gelegenheiten für neue Mehrheiten, neuen Bündnissen, dem FC doch die Gleueler Wiesen zu geben.
- Der FC braucht Sportplätze, wenn seine Aussagen zum 1. Masterplan Geisßbockheim aus 2014 ernst gemeint sind. Er wollte 3 zusätzliche Sportplätze. Nun gibt er einen Platz am Franz-Kremer-Stadion für den Bau des Leistungszentrums auf und erhält nicht die Kampfbahn. Er bekommt den Platz am Fort Deckstein und einen in Hürth. Somit fehlen weiterhin 2 Sportplätze.
- Der Sportplatz am Decksteiner Weiher wird heute intensiv für den Breitensport genutzt - DJK Süd-West, Blau-Weiß und einem weiteren Verein genutzt. Hier werden die Kinder und Jugendlichen unter den fehlenden Spielzeiten leiden. Dies haben die Vereine sehr deutlich gemacht.
- Demnächst bestimmt der 1. FC Köln, wer zu welchen Zeiten dort Sport machen kann - und nicht mehr das Sportamt im Bezirk. Privat statt öffentlich. Dies geht eindeutig zu Lasten der Sportvereine (denn alternative Sportplätze gibt es in der Nähe nicht)
- Die FDP will mit dem Vorschlag weiterer Sportplätze im Äußeren Grüngürtel aus dem Dilemma IHRER Zustimmung für den Plan des 1. FC Köln herauskommen.
- Die SPD im Rat will dem 1. FC Köln alles geben: Profileistungszentzrum, die Sportplätze am Fort Deckstein und die "Kampfbahn" auf Kosten des Breitensports. Sie schiebt den schwarzen Peter des Verlustes an Sportplätze für den Breitensport an die CDU/Grüne/SPD und macht den Auslöser, den 1. FC Köln, nicht verantwortlich
Im Ergebnis:
Es gibt keine zeitliche Notwendigkeit für die Politik JETZT zu Handeln. Besonders weil die Konsequenzen, u.a. für den Breitensport nicht ausreichend beachtet wurden. Mit dem Druck des 1. FC Kölns und der Verwaltungsvorlage kann anders umgegangen werden.
Es gibt zur Zeit keine Konzepte, wie die Gleueler Wiese dauerhaft vor einer Bebauung gesichert werden kann. Es gibt nur die Absichtserklärung. Zudem ist der 1. FC Köln als Hauptakteur durch nichts verpflichtet und wird durch nichts gebunden.
UND der 1. FC Köln bekommt ohne Gegenleistung sein Profi-Leistungszentrum. Rechtfertigt dies den Preis für die Zustimmung der Politik?
Drei Breitensportvereine werden zudem von ihrem Sportplatz verdrängt.
UND die FDP will noch weitere Sportplätze im Denkmal und Landschaftsschutzgebiet Äußerer Grüngürtel anlegen.
Angesichts dieser Unwägbarkeiten und verbunden mit dem Hoffen auf den Erhalt der Gleueler Wiesen wird dem großen städtebaulichen Gebäude im Denkmal und im Landschaftsschutzgebiet zugestimmt. Fatal.
Weitere Einschätzungen hier:
in report-k erschienen am Wochenende zwei lesenswerte Beiträge:
21.09.: https://www.report-k.de/die-fc-bebauung-im-gruenguertel-wird-nichtoeffentlich-verhandelt/
22.09. https://www.report-k.de/fc-erweiterung-im-aeusseren-gruenguertel-bebauungsplanverfahren-vs-pachtvertrag/
Anhang:
Auszug aus der Kooperationsvereinbarung Grüne / CDU / Volt
"Über ein Moratorium zur Bebauung der Gleueler Wiese, d. h. der Aussetzung weiterer Rats- und Ausschussbeschlüsse, insbesondere des Abschlusses von Pacht- und Nutzungsverträgen für die Flächen im Eigentum der Stadt, wird erreicht, dass für alle Beteiligten angesichts wahrscheinlicher Klageverfahren eine rechts- und planungssichere Entscheidungsgrundlage geschaffen wird. Wir als Bündnis streben gemeinsame Gespräche mit dem 1. FC Köln an, um auch aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses eine Einigung über die Nutzung eines Alternativstandortes, z. B. des „Beller Bogens“, zu erzielen"
Roland Schüler
für den Landschaftspark Belvedere
Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels