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Antwort auf die Anfrage des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde zum Bebauungsplanvorhaben Grünzug West
In der Sitzung vom 08.10.2018 stellte der Beiratsvorsitzende folgende Anfrage zum Bebauungsplanverfahren Grünzug West „nördlich Kronstädter Straße in Köln-Weiden" mit der Bitte um Beantwortung der nachfolgend aufgeführten drei Fragen:
Die Fläche des bestehenden Bebauungsplanes 5944/02, Titel „Östlich Ignystraße in Köln Weiden“ soll offensichtlich für Wohnbauzwecke überplant werden. Dieser B-Plan, vom Rat beschlossen am 15.12.2005 und gültig seit dem 18.01.2006, beinhaltet eine räumlich begrenzte Nutzungsmöglichkeit für einen Gartenbaubetrieb und setzt überwiegend private Grünfläche fest, die im Geltungsbereich des Landschaftsplans liegt. Daraus ergeben sich 3 Fragen:
- Setzt ein Verkauf des kompletten Grundstückes diese Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes außer Kraft oder hat der Käufer das gesamte Grundstück auf Grundlage dieser Festsetzung erworben?
- Was sagt der Träger der Landschaftsplanung zu dem Vorhaben?
- Die gesamte private Grünfläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Der Flächennutzungsplan weist Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage aus und muss von daher für das Vorhaben geändert werden. Wird der Träger der Landschaftsplanung vor diesem Hintergrund gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplans Widerspruch einlegen?
Die Stellungnahme der Verwaltung liegt nun vor:
Die Organisationsstruktur der Kölner Verwaltung ordnet die Funktion des Trägers der Landschaftsplanung dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu, von daher erfolgt die Beantwortung der Anfrage über diese Dienststelle. Grundsätzlich ist es so, dass bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans der Träger der Landschaftsplanung die Aufgabe hat, zu überprüfen, ob die zur Diskussion stehenden Flächen im Geltungsbereich eines Landschaftsplans liegen und ob die gewünschte F-Plandarstellung mit den Festsetzungen des Landschaftsplans vereinbar ist.
Ist dies nicht der Fall, kann von dem gesetzgeberisch eingeräumten Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht werden (§ 20 Abs. 4 LNatSchG NRW), soweit sich der Widerspruch begründen lässt.
Der zur Diskussion stehende Landschaftsausschnitt ist Bestandteil des Grünzugs West, liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans Köln und steht mit der Gründarstellung des Flächennutzungsplans und der des derzeit gültigen Bebauungsplans in Einklang.
zu Frage 1:
Die Festsetzungen von Bebauungsplänen verfügen über einen allgemeinverbindlichen Rechtscharakter, d.h. sie sind von jedermann zu beachten. Insbesondere die Eigentümer von Grundstücken, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, haben bei der „Nutzung“ ihrer Grundstücke die bauleitplanerischen Vorgaben sorgfältig zu prüfen. Der Verkauf eines entsprechenden Grundstücks an einen neuen Eigentümer ändert nichts an der Rechtslage. Änderungen an den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können in der Regel nur im Rahmen eines bauleitplanerischen Änderungsverfahrens, unter Beachtung der diesbezüglich geltenden gesetzgeberischen Vorgaben, vorgenommen werden.
Das zur Diskussion stehende Grundstück befindet sich in Privathand, Angaben zu möglichen Grundstücksgeschäften können von daher nicht getätigt werden.
zu den Fragen 2 und 3:
Die Fragen werden aufgrund des kausalen Zusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Der Landschaftsplan Köln weist für den zur Diskussion stehenden Landschaftsausschnitt östlich, südlich und nördlich des Gartenbaubetriebes (im VEP „Östlich Ignystraße“ als private Grünfläche festgesetzt) sowie westlich der Bundesautobahn A1 das Landschaftsschutzgebiet L17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ aus. Im Erläuterungstext des Schutzgebietes wird der Grünzug Weiden/Junkersdorf explizit als fester Bestandteil des Äußeren Grüngürtels aufgeführt. Als Schutzzweck wird unter anderem die besondere Bedeutung des großen Erholungsraums für die stille, landschaftsbezogene und die aktive Erholung formuliert.
Für das Landschaftsschutzgebiet L17 hätte die Entwicklung von Wohnbaufläche negative Auswirkungen auf seinen Bestandteil „Grünzug West“. Durch die neue Wohnbaufläche müsste der Grünzug an der Jungbluthgasse enden und der sich nördlich der Gasse anschließende Abschnitt bis zur Potsdamer Straße würde zukünftig entfallen. Die Verkleinerung des Grünzugs mit einer stärkeren Überprägung des Raums durch Wohnbebauung würde dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes widersprechen. Aufgrund dessen sind die Voraussetzungen erfüllt, im Rahmen des hier diskutierten Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens einen Widerspruch seitens des Trägers der Landschaftsplanung zu begründen.
Der Landschaftsplan Köln weist des Weiteren entlang der Jungbluthgasse den geschützten Landschaftsbestandteil LB 3.12 „Feldgehölz und Böschung nordwestlich der Jungbluth-Brücke in Weiden“ aus. Die Entwicklung von Wohnbaufläche hätte eine nahezu komplette Zerstörung des geschützten Landschaftsbestandteils zur Folge. In Folge wären sowohl für den Schutzzweck als auch für den Gebietscharakter negative Beeinträchtigungen anzunehmen. Somit sind auch hier die Voraussetzungen erfüllt, dass vom Träger der Landschaftsplanung ein Widerspruch begründet werden kann.
Grundsätzlich darf ein Widerspruch des Trägers der Landschaftsplanung immer nur einzelfallbezogen und anhand der vorgelegten konkreten Planabsichten formuliert werden. Bis dato ist eine Dienststellenbeteiligung zur hier angesprochenen Flächennutzungsplanänderung nicht erfolgt. Von daher sind die oben gemachten Ausführungen nur als Aussagen mit theoretischem Charakter zu verstehen. Die Frage, ob der Träger der Landschaftsplanung im Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren einen Widerspruch formulieren wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich beantwortet werden.
(Quelle: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=694832&type=do&)
Konrad Adenauer jr.: "Grüngürtel ist für den Breitensport, nicht für kommerzielle Zwecke"
Konrad Adenauer jr. spricht in einem Interview mit dem Kölner Express Klartext:
"Grüngürtel ist für den Breitensport, nicht für kommerzielle Zwecke"
"Nach der Vorstellung meines Großvaters sollte der Grüngürtel der Erholung und dem Breitensport dienen, nicht kommerziellen Zwecken. Entschuldigung, aber so ist es!"
Wie die Initiative Rettet den Grüngürtel so treffend feststellt, bringt der Enkel von Konrad Adenauer, dem Schöpfer des Grüngürtels es auf den Punkt.
Ein 150-Millionen-Euro-Umsatz-Unternehmen (1. FC Köln) wächst und möchte sich erweitern. So wie es viele große Unternehmen machen. Eine öffentliche Grünanlage ist dafür allerdings der falsche Ort. Der Grüngürtel wurde genau wie Adenauer es sagt, für alle Menschen geschaffen. Eine Bebauung und Umzäunung durch eine Kapitalgesellschaft kann man nicht wollen und darf nicht beschlossen werden.
Weitere Argumente gegen die private Bebauung, die Baupläne und vieles mehr gibt es auf: http://unsergruenguertel.de/
Quelle: https://www.express.de/…/-feige-und-faule--koeln-agenda--ka…
Wir sind dabei!
Die Bürgerinitiative: GRÜNGÜRTEL FÜR ALLE! wünscht allen Lesern auf Facebook ein frohes neues Jahr. Gleichzeitig kündigt sie folgendes an:
Auch 2019 bleiben wir dran und versuchen, den Grüngürtel vor der Bebauung von über 35.000m² durch ein 150-Millionen-Euro-Umsastz-Unternehmen zu bewahren!
2015 ging man beim 1. FC Köln davon aus, dass 2017 die Bagger rollen. Dies konnte bisher durch vielfaches Engagement verhindert werden.
2019 könnte zu einem entscheidenden Jahr werden. Die Stadt Köln bereitet die sogenannte "Offenlage" vor. Dort werden einen Monat lang die Pläne öffentlich ausgelegt. Nur in dieser Zeit können von jedermann Einsprüche eignereicht werden.
Danach bleibt nur noch der Weg Klage (da man davon ausgehen kann, dass der Stadtrat den irrsinnige Plänen aus unerklärlichen Gründen zustimmt).
Also, bleibt auch ihr dran. Mehr Infos, Argumente, die Pläne und die Möglichkeit zur Unterstützung gibt es auf www.unsergruenguertel.de
Wir sind bei allen Aktionen dabei, um den Grüngürtle so zu erhalten, wie der derzeit ist!
Stellungnahme der Kölner Naturschutzverbände zu „StadtGrün naturnah“
Wie die Initiative gruensystem.koeln auf ihrer Webseite berichtet, hat sich das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für das Labeling-Verfahren „StadtGrün naturnah“ des Vereins „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beworben. Eine gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände NABU, Köln und BUND, Köln zufolge setzen diese nun ihre Mitarbeit am Labelingverfahren aus, „bis verbindliche Zusagen für eine gesundheitsorientierte, ökologische und klimabezogene Pflege des Grünsystems im Sinne der vorgetragenen Anforderungen systematisch abgesichert sind. Mit einer eindeutigen Stellungnahme des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen ist der Erhalt des Kölner Grünsystems als Bürgerflächen mit naturnahen Flächen gemäß den Vorgaben der oben genannten Regelwerke und der nachhaltige Erhalt der „Gleuler Wiese“ sicher zu stellen.“
Die Stellungnahme kann auf der Webseite von gruensystem.koeln nachgelesen werden