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NÄCHSTE SITZUNG DER BEZIRKSVERTRETUNG
Die Sitzungen der Bezirksvertretung Lindenthal finden jeweils um 16:00 Uhr im Bürgeramt Köln-Lindenthal, Großer Sitzungssaal (7. Etage) statt. Weitere Infos und Termine siehe hier.
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Presseerklärung zur Fußball EM 2024 von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Köln, den 27.09.2018
Köln wird EM-Stadt 2024
GRÜNE im STADTBEZIRK LINDENTHAL freuen sich auf die Umsetzung aller Maßnahmen, die zur Fußballweltmeisterschaft 2006 der Bevölkerung im Kölner Westen versprochen wurden.
Die Freude über die Ausrichtung von Spielen der Fußball-Europameisterschaft 2024 wird ergänzt durch die Freude, dass nun wohl alle von der Stadtverwaltung Köln und der damaligen Ratspolitik versprochenen Maßnahmen im Verkehr umgesetzt werden.
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 mit Austragung im Müngersdorfer Stadion wurde mit großen Versprechungen begleitet. Doch nur wenig wurde erfüllt.
- Es wartet noch die Wechsellichtzeichenanlage auf der Dürener Straße. Damit sollen für die Anfahrt und Abfahrt jeweils zwei Autofahrspuren zur Verfügung stehen.
- Es wartet der Fahrradstreifen auf der Stolberger Straße
- Es wartet der Kreisverkehr Brauweiler Weg. / Vogelsanger Weg. / Ludwig-Jahn-Str.
- Es wartet der Kreisverkehr Junkersdorfer Str. / Salzburger Weg
- Es warten weitere Parkplätze für den Autoverkehr, die nicht im Landschaftsschutzgebiet liegen
Hoffen wir nun, dass diese Maßnahmen bis 2024 umgesetzt werden. „Ob das, was in den letzten 12 Jahren nicht gemacht wurde nun in den nächsten 6 Jahren passiert ist doch sehr stark zu bezweifeln, denn anders als in der Nationalmannschaft ist in der Stadtverwaltung kein Spieler ausgetauscht worden“, zweifelt weiterhin Roland Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und stellv. Bezirksbürgermeister Köln Lindenthal.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen c/o Bezirksrathaus Lindenthal,
Aachener Straße 220, 50935 Köln
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Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers vom 27.09.2018 : Grünzug West Bauen soll tabu sein
Bildquelle: verlinkt aus dem KStA-Artikel https://www.ksta.de/koeln/gruenzug-west-bauen-soll-tabu-sein-31356566?dmcid=sm_em
Der Kölner Stadtanzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 27.09.2018 über die Sitzung der Bezirksvertretung, bei der über 100 Einwohner anwesend waren, um die gesammelten Unterschriften gegen die geplante Bebauung des Geländes von Garten Müller im Grünzug West zu überreichen.
Wie aus dem Artikel ersichtlich wird, ist auch die BV Lindenthal gegen die gelante Bebauung, die Stadtverwaltung scheint von dem Plan aber nicht ablassen zu wollen.
Bebauung im Grünzug West nördlich. Kronstädter Straße - Garten Müller-
Zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 20.09.2018 steht der Punkt nicht auf der Tagesordnung, da zuerst die Bezirksvertretung Lindenthal am 24.09.2018 darüber abstimmen muss. Hier steht unter Punkt 8.1.1. folgender von allen Bezirksvertretern gestellter Antrag zur Entscheidung.
Vorlage AN/1261/2018: Gruenzug West https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?frame=0&__kvonr=79021&voselect=18977
Folgerichtig dürfte dann Punkt 9.2.5. nur ablehnend entschieden werden.
Vorlage 1523/2018: Noerdlich Kronstaedter Strasse in Koeln-Weiden; Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?frame=0&__kvonr=75001&voselect=18977
Bitte kommen Sie zahlreich zu dieser Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 24.09.2018 um 16.00 Uhr Aachener Str.220
Ignystr., 50858 Köln, Gartenbaubetrieb (Handelsgärtnerei ) Müller
Mit der aktuellen Diskussion, ob die private Grünfläche Garten Müller zum Grünzug West gehört oder nicht, versucht die Kölner Stadtverwaltung Politiker und Bürger durch Wortklauberei in die Irre zu führen. Nicht entschuldbar ist insbesondere, dass die Verwaltung verschweigt, dass der Grünzug West seit der Rechtswirksamkeit der 9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes am 11. März 1993 als verbindliches Ziel der Raumordnung und Landesplanung NW festgeschrieben ist und insofern nicht einseitig von der Stadt Köln daraus gelöst werden kann.
Die Plananlagen zum B-Plan Aufstellungsbeschluss Grünzug West vom 24. Januar 1991, der 2010 ohne Umsetzung zurückgezogen wurde, bezeichnen die zum Grünzug West gehörigen Flächen. Aus dem Aufstellungsbeschluss geht hervor, dass der Bezirksplanungsrat bei der Bezirksregierung Köln im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs (GIB) Marsdorf einen Flächenausgleich durch Verzicht auf ca. 40 ha Wohnbaufläche in Weiden-Süd zugunsten einer durchgehenden Freiraumverbindung vom Äußeren Grüngürtel zum erholungs-relevanten Freiraum der Ville forderte.
Der am 13. Mai 1991 verabschiedete Landschaftsplan der Stadt Köln sah für den Grünzug West bereits eine differenziertere Planung vor, die nach einem eventuellen Grunderwerb im Zuge der Planung umgesetzt werden sollte.
Alle Flächen des Grünzugs West in Weiden waren zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses landwirtschaftliche Flächen in Privatbesitz. Nach dem ursprünglichen B-Plankonzept war soweit mit der Realisierung des Grünzugs vereinbar eine Weiternutzung von Ackerflächen möglich. Die Überführung in eine öffentliche Grünfläche setzt einen Grunderwerb der Kommune durch Flächentausch oder Kauf voraus, der jedoch systematisch unterblieb. Der Eigentumswechsel von landwirtschaftlichen Flächen des Frohnhofs in Junkersdorf an der Kronstädter und Bistritzer Str. erfolgte vielmehr nach dem für die Stadt Köln und den verkaufswilligen Eigentümer lukrativsten Modell. Zunächst wurden die Grundstücke durch einen B-Plan für eine verdichtete Bebauung in Wert gesetzt, dann die Baufläche an Investoren verkauft und das an die Autobahn angrenzende Restgrundstück der Stadt Köln als öffentliche Grünfläche überlassen. Dieses Modell hat wie aus dem beiliegenden Landschaftsplan in Überlagerung zur Bebauung vor 2006 zu einem großen Flächenverlust im Grünzug West in Köln-Weiden geführt. Damit wurden die Ziele von Landesplanung und Raumordnung NW unter dem Vorwand unterlaufen, dass der Eigentümer nur unter diesen Voraussetzungen dazu bereit war, Flächen für eine öffentliche Grünfläche zur Verfügung zu stellen.
Da es sich beim Grünzug West bis heute um Ziele der Raumordnung und Landesplanung NW handelt, besteht die Zugehörigkeit des Grundstücks Garten Müller zu diesem bis heute fort. Der Ausweis als private Grünfläche ist nicht entscheidend für die Zugehörigkeit zum Grünzug.
Anlage: B-Plan Grünzug West 1991 Aufstellungsbeschluss des Rates vom 16.07.1991 (PDF, 8 MB)