Der Ortsverband der CDU Weiden, Junkersdorf,Lövenich lädt herzlich zum nächsten Bürgerstammtisch ein

am Donnerstag, den 09.08.2018
um 19:30 Uhr
Im„Anno Pomm Kartoffelhaus” Wilhelm-von-Capitaine-Straße 15, Köln-Junkersdorf
Diskutieren Sie mit Bürgern, Multiplikatoren, Politikern und Mandatsträgern.

Ein wichtiges Thema ist die geplante (Neu-) Bebauung des Geländes von Garten Müller, siehe hierzu auch weitere Einzelheiten im Kölner Stadt-Anzeiger unter der Adresse https://www.ksta.de/koeln/bauprojekt-500-wohneinheiten-im-landschaftsschutzgebiet-30946838.

Dagegen müssen wir uns wehren! Kommen Sie daher bitte zahlreich dorthin, um Ihre Meinung kundzutun.

Zur weiteren Info gibt es hier den Modellplan für die Änderung des Bebauungsplan als PDF (2,6 MB) zum Download.

Obwohl die Politik eine weitere Bebauung im Landschaftsschutzgebiet des Grünzugs West im Frühjahr 2010 abgelehnt hat, versucht die Stadtverwaltung nun erneut - sozusagen durch die Hintertür über den Flächennutzungsplan (FNP) - doch noch weitere Wohnbauflächen im Grünzug West festzulegen. Entlang der Erich-Deuser-Straße soll mitten im heutigen Landschaftsschutzgebiet eine neue, rd. 2 ha große Wohnbaufläche, entstehen.

In der Sitzung am 8 November 2010 sollen die Bezirksvertreter Lindenthal über die Änderung des Flächennutzungsplanes entscheiden. Am 18. November 2010 steht die Änderung des FNP auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses.

Weitere Themen sind die Wohnbauflächen an der Ludwig-Jahn-Straße und an der Willi-Lauff-Allee sowie die Erweiterung der Sondernutzungsfläche rund um das Stadion.

Mischen Sie sich ein und melden Sie sich zu Wort: per Telefon, per Brief oder auch per E-Mail können Sie bis zu diesen Sitzungen Ihre Meinung an Ihre politischen Vertreter richten. Es wäre darüber hinaus hilfreich, wenn viele Bürger aus Junkersdorf an den o.g. Sitzungen, die öffentlich stattfinden, teilnehmen würden.

 

Lesen Sie hier bitte die Stellungnahme der BIG zur Offenlage des Flächennutzungsplanes ...!

 

Die Bezirksbürgermeister des STADTBEZIRKs LINDENTHAL Helga Blömer-Frerker und Roland Schüler rufen zusammen mit der BürgerInteressensgemeinschaft (BIG) Junkersdorf und dem Freundeskreis Landschaftspark Belvedere auf zu einer
MAHNWACHE gegen den Tod von 63 Bäumen an der Sporthochschule Köln
am Sonntag 22. Januar 2012 14.00 Uhr
Am Müngersdorfer Sportpark /Olympiaweg
gegenüber dem Haupteingang der Spoho.

Völlig überraschend haben die Bürgerinnen und Bürger und die Bezirksvertretung von der geplanten Fällung von 63 Bäumen im Müngersdorfer Sportpark / Äußerer Grüngürtel erfahren. Die Sporthochschule will dort ein Neubau als Ersatz errichten.
Seit zwei Jahren gibt es den Beschluss der Bezirksvertretung nach einer Bauplanung für den Bereich des Müngersdorfer Sportparks/Sporthochschule. Bis heute erfolgt keine Beschlussfassung.
Seit Ende 2011 wird der Masterplan Äußerer Grüngürtel mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet. Auch hier wurde bisher keine konkrete Information zu beabsichtigten Planungen gegeben.
Am 16. Januar 2012 erfahren Bezirksvertretung und Bürger von der beantragten Baumfällung von 63 Bäumen wegen der Errichtung eines Baukörpers.
Wir wollen den Äußeren Grüngürtel erhalten und keine neuen Bauten! Wir wollen den Tod von 63 Bäumen nicht einfach hinnehmen
Wir rufen aus unserer Empörung zu einer Mahnwache auf! Kommen Sie mit Grablichtern, Schildern zur Mahnwache. Bringen Sie Freunde mit!

 

Leider hat sich außer der SPD niemand gegen den von der Verwaltung vorgestellten Bebauungsplan entschieden. Auf Wunsch von CDU und FDP wurde die Entscheidung wegen weiteren Klärungsbedarf verschoben.

Wir bedauern diese Entscheidung sehr, zumal nach den Ausführungen des Leiters der unteren Landschaftsbehörde Herrn Moers, der die Ablehnung dieses Beirates kommentierte, die Sachlage unseres Erachtens klar erkennbar ist.

1. Seit 1990 gibt es einen Ratsbeschluss für den Grünzug West als Naherholungsgebiet. Vor diesem Ratsbeschluss hat eine öffentlichen Bürgerbeteiligung mit Interessenabwägung stattgefunden. Ergebnis dieses Prozedere war und ist der Grünzug West als Naherholungsgebiet. Für die Bevölkerung gibt es keinen Grund diese Planung aufzugeben.

2. Es gibt für diese Flächen einen rechtsgültigen Landschaftsplan mit konkreten Festsetzungen - die konkrete Fachplanung für den Außenbereich. In diesem Plan sind die Ausgleichflächen für das realisierte Gewerbegebiet Marsdorf- nicht anderes ist der Grünzug West- 1:1 übernommen worden. Bei vorhandenem Willen, wäre dieser Plan absolut ausreichend und rechtsmäßig um vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen umgesetzt zu werden.

3. Der nun vorgestellte B-Plan enthält, außer einer weiteren Bebauung im Junkersdorfer Teil des Grünzugs, keine konkreten Festsetzungen und würde aber die konkreten Festsetzungen des Landschaftsplans aushebeln. Dies bedeutet im Klartext, wenn es im Außenbereich einen B-Plan gibt, gibt es keine verpflichtende Grünentwicklung und keinen Grün- bzw. Landschaftsschutz und die Eingriffsmöglichkeiten der Politik gegenüber der Verwaltung werden erheblich eingeschränkt. Es kann dann auch vereinfacht gebaut werden.

4. Laut Aussage von Herrn von Wolff, dem stellvertretenden Leiter des Stadtplanungsamt, hofft er, dass der B-Plan eine 80 m breite Schneise auf dem Gebiet des veräußerungsunwilligen Eigentümers ermöglicht.

 

Achtung: Einen Rechtsanspruch auf diese 80 m gibt es nicht! Esau tauscht hier sein verbrieftes Recht also nur für ein erhofftes Linsengericht!

 

Informieren Sie sich hier über die Verwaltungsvorlagen zum "Grünzug West

und zu einem Änderungsantrag der CDU

 

Der Aussschuss für Umwelt und Grün hat am 3. Dezember 2009 mit den Stimmen von SPD und den Grünen bei Enthaltung von CDU und FDP den Antrag der Stadtverwaltung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Grünzug West" einstimmig abgelehnt. CDU und FDP haben sich enthalten. Mitausschlaggebend war die Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde, beeindruckend vorgetragen von Herrn Mörs. In der Stellungnahme - eine schallende Ohrfeige für die Verwaltung - wurde festgestellt: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln lehnt den Bebauungsplan Grünzug West aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Eine Planrechtfertigung sei nicht gegeben. Die Planungsvorgaben des Gebietsentwicklungsplans und des Flächennutzungsplanes werde grob missachtet.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde