Mit der aktuellen Diskussion, ob die private Grünfläche Garten Müller zum Grünzug West gehört oder nicht, versucht die Kölner Stadtverwaltung Politiker und Bürger durch Wortklauberei in die Irre zu führen. Nicht entschuldbar ist insbesondere, dass die Verwaltung verschweigt, dass der Grünzug West seit der Rechtswirksamkeit der 9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes am 11. März 1993 als verbindliches Ziel der Raumordnung und Landesplanung NW festgeschrieben ist und insofern nicht einseitig von der Stadt Köln daraus gelöst werden kann.
Die Plananlagen zum B-Plan Aufstellungsbeschluss Grünzug West vom 24. Januar 1991, der 2010 ohne Umsetzung zurückgezogen wurde, bezeichnen die zum Grünzug West gehörigen Flächen. Aus dem Aufstellungsbeschluss geht hervor, dass der Bezirksplanungsrat bei der Bezirksregierung Köln im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs (GIB) Marsdorf einen Flächenausgleich durch Verzicht auf ca. 40 ha Wohnbaufläche in Weiden-Süd zugunsten einer durchgehenden Freiraumverbindung vom Äußeren Grüngürtel zum erholungs-relevanten Freiraum der Ville forderte.
Der am 13. Mai 1991 verabschiedete Landschaftsplan der Stadt Köln sah für den Grünzug West bereits eine differenziertere Planung vor, die nach einem eventuellen Grunderwerb im Zuge der Planung umgesetzt werden sollte.
Alle Flächen des Grünzugs West in Weiden waren zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses landwirtschaftliche Flächen in Privatbesitz. Nach dem ursprünglichen B-Plankonzept war soweit mit der Realisierung des Grünzugs vereinbar eine Weiternutzung von Ackerflächen möglich. Die Überführung in eine öffentliche Grünfläche setzt einen Grunderwerb der Kommune durch Flächentausch oder Kauf voraus, der jedoch systematisch unterblieb. Der Eigentumswechsel von landwirtschaftlichen Flächen des Frohnhofs in Junkersdorf an der Kronstädter und Bistritzer Str. erfolgte vielmehr nach dem für die Stadt Köln und den verkaufswilligen Eigentümer lukrativsten Modell. Zunächst wurden die Grundstücke durch einen B-Plan für eine verdichtete Bebauung in Wert gesetzt, dann die Baufläche an Investoren verkauft und das an die Autobahn angrenzende Restgrundstück der Stadt Köln als öffentliche Grünfläche überlassen. Dieses Modell hat wie aus dem beiliegenden Landschaftsplan in Überlagerung zur Bebauung vor 2006 zu einem großen Flächenverlust im Grünzug West in Köln-Weiden geführt. Damit wurden die Ziele von Landesplanung und Raumordnung NW unter dem Vorwand unterlaufen, dass der Eigentümer nur unter diesen Voraussetzungen dazu bereit war, Flächen für eine öffentliche Grünfläche zur Verfügung zu stellen.
Da es sich beim Grünzug West bis heute um Ziele der Raumordnung und Landesplanung NW handelt, besteht die Zugehörigkeit des Grundstücks Garten Müller zu diesem bis heute fort. Der Ausweis als private Grünfläche ist nicht entscheidend für die Zugehörigkeit zum Grünzug.
Anlage: B-Plan Grünzug West 1991 Aufstellungsbeschluss des Rates vom 16.07.1991 (PDF, 8 MB)
Mehr als 100 Bürger erschienen zum Bürgerstammtisch des Ortsvereins 33 der CDU in Junkersdorf, um ihren Unmut über die geplante Bebauung im Grünzug West auf dem Grundstück Garten Müller kundzutun. Mit einer solchen Beteiligung hatten wir nicht gerechnet. Danke, dass Sie so zahlreich erschienen sind, auch wenn es dadurch erstmal etwas ungemütlich wurde.Ein ganz besonderen Dank an Doris Weber und ihrem Team vom Junkersdorfer Hof, die uns spontan und unkonventionell aufgenommen haben.
Aber es hat sich gelohnt sich auf den Weg zu machen. Es hat in herumgesprochen, und mancher Politiker denkt vielleicht nochmal über seinen Standpunkt nach.
Es gilt nun die Vorlagen für den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung abzuwarten.
Wir werden Sie weiterhin auf dieser Seite informieren, bzw. auffordern sich zu beteiligen. Bitte machen Sie auch Ihre Nachbarn darauf aufmerksam, damit wir möglichst viele Bürger erreichen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wahrscheinlich bereits aus der Presse erfahren haben, beabsichtigt die Kölner Stadtverwaltung,
auf dem Grundstück Garten Müller durch einen Investor 500 neue Wohneinheiten in drei- bis
sechsgeschossigen Gebäuden errichten zu lassen.
Unmittelbar vor der Sommerpause brachte das Stadtplanungsamt eine Beschlussvorlage zur Einleitung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ohne Öffentlichkeitsbeteiligung „nördlich Kronstädter
Str. in Köln-Weiden“ ein, die im Stadtentwicklungsausschuss am 28. Juni 2018 und in der Bezirksvertretung
Lindenthal am 2. Juli 2018 beschlossen werden sollte. Die Bezirksvertretung hat dann jedoch
die Entscheidung aufgrund widersprechender Aussagen zum Planungsrecht auf den 24. September
2018 vertagt.
Hierzu einige Informationen:
Das Grundstück Garten Müller gehört seit 1992 zum „Grünzug West“, einem im Regionalplan
verankerten Grünkorridor als Verbindung des Äußeren Grüngürtels mit den Waldgebieten der
Ville, dem darüber hinaus besondere Bedeutung als Frischluftschneise für unsere Wohngebiete
zukommt. Die Grünzugflächen liegen im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch („BauGB“),
sind Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Nr. LSG 17 und seit 1995 Vorrangflächen für
Kompensation zum Ausgleich von Eingriffen in den Landschaftsschutz an anderer Stelle.
Die aktuelle Anlage Garten Müller wurde seinerzeit durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„östlich Ignystr.“ unter Berufung auf die nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Nutzung
„Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung“ ermöglicht. Dies beinhaltet auch, dass die Aufbauten
nach Aufgabe der derzeitigen Nutzung zurückzubauen sind. Im Rahmen der
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Köln NordWest hatte die Stadt Köln beantragt,
den Gartenbaubetrieb als Sondergebiet „Garten-Center“ auszuweisen und die Bebauung damit
planungsrechtlich zu verfestigen. Dies wurde von der Bezirksregierung Köln als für den Flächennutzungsplan
zuständige Genehmigungsbehörde jedoch abgelehnt.
Für die nun geplante verdichtete Wohnbebauung müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein
entsprechender Bebauungsplan genehmigt werden.
In der Kooperationsvereinbarung des schwarz-grünen Gestaltungsbündnisses von 2016, welche die
Basis für die Zusammenarbeit beider Parteien im Stadtrat bildet, heißt es auf Seite 8: „Es werden
keine weiteren Flächen im Grünzug West zur Bebauung ausgewiesen, die über die
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Köln Nord/West hinausgehen". Danach wäre eine
Bebauung des Grundstücks „Garten Müller" ausgeschlossen.
Der Politik sollte schon vor einer formalen Anhörung im Rahmen des Planungsverfahrens deutlich
gemacht werden, dass die Bürger mit einer Bebauung des Geländes „Garten Müller“ nicht einverstanden
sind. Teilen Sie den Politikern in Bezirksvertretung und Stadtentwicklungsausschuss mit, dass
den Bürgern in Junkersdorf und Weiden die Vereinbarungen und die planungsrechtlichen Fakten bekannt
sind, und dass Sie die Politik an der Verlässlichkeit ihrer Aussage, keine weiteren Ausweisungen
von Bauflächen im Grünzug West zuzulassen, messen werden.
Zeigen Sie durch Ihre Anwesenheit bei folgenden Terminen, dass Sie eine Realisierung des
Grünzugs West ohne Abstriche fordern:
- 09.08.2018, 19:30 Bürgerstammtisch Ortsverband 33 der CDU, Wilhelm-von-Capitaine-Str.
Anno Pomm Kartoffelhaus - 20.09.2018, 15:00 Uhr, Stadtentwicklungsausschuss, Spanischer Bau (Rathausplatz, 50667
Köln), Theo-Burauen-Saal - 24.09.2018, 16:00 Uhr, Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal, Bezirksrathaus Aachener
Str. 220, 7. Stock
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Franzen | Elisabeth M. Spiegel |
BIG Junkersdorf e.V. | BIG Weiden e.V. |
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www.big-junkersdorf.de | www.big-weiden.de |
Weitere Einzelheiten können im Kölner Stadt-Anzeiger unter der Adresse https://www.ksta.de/koeln/bauprojekt-500-wohneinheiten-im-landschaftsschutzgebiet-30946838 nachgelesen werden.
Dagegen müssen wir uns wehren!
Am 09.08.2018 trifft sich der Ortsverband der CDU Weiden, Junkersdorf,Lövenich um 19.30 Uhr im Anno Pomm, Wilhelm-von-Capitaine Str. 15, 50858 Köln (Junkersdorf). Kommen Sie zahlreich dorthin um Ihre Meinung kundzutun.
Zur weiteren Info gibt es hier den Modellplan für die Änderung des Bebauungsplan als PDF (2,6 MB) zum Download.