Auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Lindenthal am 24.09.2018 stand unter Punkt 8.1.1 der gemeinsame Antrag aller Parteien einen Bebauungsplan für den gesamten Grünzug West zu erstellen, um diesen endgültig zu erhalten. Unter 9.2.5 sollte über die Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich Kronstädter Str. entschieden werden.
Zu Beginn der Sitzung beantragte Herr Hilgers SPD eine nochmalige Schiebung bis zur nächsten Sitzung, da es noch einige Widersprüchlichkeiten in den Aussagen der Verwaltung gäbe. Frau Berthmann CDU und Frau Pinl Grüne lehnten dies ab, da es sich, laut Aussage von Herrn Funk von der Verwaltung, hier eindeutig um einen Teil des Grünzug West handelt. Gegen die Stimmen von SPD ,Linke und Frau Blömer- Frerker CDU wurde eine weitere Verschiebung abgelehnt.
Unter Punkt 8.1.1 wurde der zuvor einstimmige Antrag zur Aufstellung eines B-Plans für den Grünzug West beschlossen bei Enthaltung von SPD , Linke und Frau Blömer-Frerker CDU.
Folgerichtig wurde unter 9.2.5 dann die Aufstellung des B-Plans nördlich Kronstädter Str.gegen 2 Ja Stimmen SPD und Enthaltung von Frau Blömer- Frerker abgelehnt.
Wir freuen uns sehr und danken den Politikern, die sich für die Interessen der Bürger am Erhalt des Grünzugs West eingesetzt haben.
Leider ist die Entscheidung der BV nicht bindend für den Stadtentwicklungsausschuss, der die endgültige Entscheidung trifft. Hier muss noch sehr viel Überzeugungsarbeit seitens der Bürger geleistet werden. Die Sitzung findet am 15.11.2018 um 15:00 im Rathaus Spanischer Bau, Theo-Burauen Saal statt. Bitte nehmen Sie auch an dieser Sitzung zahlreich teil. Vorher ist es ganz wichtig, dass Sie die hier vertretenden Mitglieder der Parteien anschreiben oder anrufen um Ihre Ablehnung darzustellen.
NACHTRAG: Wie wir soeben erfahren habe, kommt dieser Punkt nicht auf die Tagesordnung am 15.11.2018. Nächster Termin wäre dann der 13.12.2018

Bildquelle: verlinkt aus dem KStA-Artikel https://www.ksta.de/koeln/gruenzug-west-bauen-soll-tabu-sein-31356566?dmcid=sm_em
Der Kölner Stadtanzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 27.09.2018 über die Sitzung der Bezirksvertretung, bei der über 100 Einwohner anwesend waren, um die gesammelten Unterschriften gegen die geplante Bebauung des Geländes von Garten Müller im Grünzug West zu überreichen.
Wie aus dem Artikel ersichtlich wird, ist auch die BV Lindenthal gegen die gelante Bebauung, die Stadtverwaltung scheint von dem Plan aber nicht ablassen zu wollen.
Zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 20.09.2018 steht der Punkt nicht auf der Tagesordnung, da zuerst die Bezirksvertretung Lindenthal am 24.09.2018 darüber abstimmen muss. Hier steht unter Punkt 8.1.1. folgender von allen Bezirksvertretern gestellter Antrag zur Entscheidung.
Vorlage AN/1261/2018: Gruenzug West https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?frame=0&__kvonr=79021&voselect=18977
Folgerichtig dürfte dann Punkt 9.2.5. nur ablehnend entschieden werden.
Vorlage 1523/2018: Noerdlich Kronstaedter Strasse in Koeln-Weiden; Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?frame=0&__kvonr=75001&voselect=18977
Bitte kommen Sie zahlreich zu dieser Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 24.09.2018 um 16.00 Uhr Aachener Str.220
Mit der aktuellen Diskussion, ob die private Grünfläche Garten Müller zum Grünzug West gehört oder nicht, versucht die Kölner Stadtverwaltung Politiker und Bürger durch Wortklauberei in die Irre zu führen. Nicht entschuldbar ist insbesondere, dass die Verwaltung verschweigt, dass der Grünzug West seit der Rechtswirksamkeit der 9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes am 11. März 1993 als verbindliches Ziel der Raumordnung und Landesplanung NW festgeschrieben ist und insofern nicht einseitig von der Stadt Köln daraus gelöst werden kann.
Die Plananlagen zum B-Plan Aufstellungsbeschluss Grünzug West vom 24. Januar 1991, der 2010 ohne Umsetzung zurückgezogen wurde, bezeichnen die zum Grünzug West gehörigen Flächen. Aus dem Aufstellungsbeschluss geht hervor, dass der Bezirksplanungsrat bei der Bezirksregierung Köln im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs (GIB) Marsdorf einen Flächenausgleich durch Verzicht auf ca. 40 ha Wohnbaufläche in Weiden-Süd zugunsten einer durchgehenden Freiraumverbindung vom Äußeren Grüngürtel zum erholungs-relevanten Freiraum der Ville forderte.
Der am 13. Mai 1991 verabschiedete Landschaftsplan der Stadt Köln sah für den Grünzug West bereits eine differenziertere Planung vor, die nach einem eventuellen Grunderwerb im Zuge der Planung umgesetzt werden sollte.
Alle Flächen des Grünzugs West in Weiden waren zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses landwirtschaftliche Flächen in Privatbesitz. Nach dem ursprünglichen B-Plankonzept war soweit mit der Realisierung des Grünzugs vereinbar eine Weiternutzung von Ackerflächen möglich. Die Überführung in eine öffentliche Grünfläche setzt einen Grunderwerb der Kommune durch Flächentausch oder Kauf voraus, der jedoch systematisch unterblieb. Der Eigentumswechsel von landwirtschaftlichen Flächen des Frohnhofs in Junkersdorf an der Kronstädter und Bistritzer Str. erfolgte vielmehr nach dem für die Stadt Köln und den verkaufswilligen Eigentümer lukrativsten Modell. Zunächst wurden die Grundstücke durch einen B-Plan für eine verdichtete Bebauung in Wert gesetzt, dann die Baufläche an Investoren verkauft und das an die Autobahn angrenzende Restgrundstück der Stadt Köln als öffentliche Grünfläche überlassen. Dieses Modell hat wie aus dem beiliegenden Landschaftsplan in Überlagerung zur Bebauung vor 2006 zu einem großen Flächenverlust im Grünzug West in Köln-Weiden geführt. Damit wurden die Ziele von Landesplanung und Raumordnung NW unter dem Vorwand unterlaufen, dass der Eigentümer nur unter diesen Voraussetzungen dazu bereit war, Flächen für eine öffentliche Grünfläche zur Verfügung zu stellen.
Da es sich beim Grünzug West bis heute um Ziele der Raumordnung und Landesplanung NW handelt, besteht die Zugehörigkeit des Grundstücks Garten Müller zu diesem bis heute fort. Der Ausweis als private Grünfläche ist nicht entscheidend für die Zugehörigkeit zum Grünzug.
Anlage: B-Plan Grünzug West 1991 Aufstellungsbeschluss des Rates vom 16.07.1991 (PDF, 8 MB)