Mit der aktuellen Diskussion, ob die private Grünfläche Garten Müller zum Grünzug West gehört oder nicht, versucht die Kölner Stadtverwaltung Politiker und Bürger durch Wortklauberei in die Irre zu führen. Nicht entschuldbar ist insbesondere, dass die Verwaltung verschweigt, dass der Grünzug West seit der Rechtswirksamkeit der 9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes am 11. März 1993 als verbindliches Ziel der Raumordnung und Landesplanung NW festgeschrieben ist und insofern nicht einseitig von der Stadt Köln daraus gelöst werden kann.
Die Plananlagen zum B-Plan Aufstellungsbeschluss Grünzug West vom 24. Januar 1991, der 2010 ohne Umsetzung zurückgezogen wurde, bezeichnen die zum Grünzug West gehörigen Flächen. Aus dem Aufstellungsbeschluss geht hervor, dass der Bezirksplanungsrat bei der Bezirksregierung Köln im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs (GIB) Marsdorf einen Flächenausgleich durch Verzicht auf ca. 40 ha Wohnbaufläche in Weiden-Süd zugunsten einer durchgehenden Freiraumverbindung vom Äußeren Grüngürtel zum erholungs-relevanten Freiraum der Ville forderte.
Der am 13. Mai 1991 verabschiedete Landschaftsplan der Stadt Köln sah für den Grünzug West bereits eine differenziertere Planung vor, die nach einem eventuellen Grunderwerb im Zuge der Planung umgesetzt werden sollte.
Alle Flächen des Grünzugs West in Weiden waren zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses landwirtschaftliche Flächen in Privatbesitz. Nach dem ursprünglichen B-Plankonzept war soweit mit der Realisierung des Grünzugs vereinbar eine Weiternutzung von Ackerflächen möglich. Die Überführung in eine öffentliche Grünfläche setzt einen Grunderwerb der Kommune durch Flächentausch oder Kauf voraus, der jedoch systematisch unterblieb. Der Eigentumswechsel von landwirtschaftlichen Flächen des Frohnhofs in Junkersdorf an der Kronstädter und Bistritzer Str. erfolgte vielmehr nach dem für die Stadt Köln und den verkaufswilligen Eigentümer lukrativsten Modell. Zunächst wurden die Grundstücke durch einen B-Plan für eine verdichtete Bebauung in Wert gesetzt, dann die Baufläche an Investoren verkauft und das an die Autobahn angrenzende Restgrundstück der Stadt Köln als öffentliche Grünfläche überlassen. Dieses Modell hat wie aus dem beiliegenden Landschaftsplan in Überlagerung zur Bebauung vor 2006 zu einem großen Flächenverlust im Grünzug West in Köln-Weiden geführt. Damit wurden die Ziele von Landesplanung und Raumordnung NW unter dem Vorwand unterlaufen, dass der Eigentümer nur unter diesen Voraussetzungen dazu bereit war, Flächen für eine öffentliche Grünfläche zur Verfügung zu stellen.
Da es sich beim Grünzug West bis heute um Ziele der Raumordnung und Landesplanung NW handelt, besteht die Zugehörigkeit des Grundstücks Garten Müller zu diesem bis heute fort. Der Ausweis als private Grünfläche ist nicht entscheidend für die Zugehörigkeit zum Grünzug.
Anlage: B-Plan Grünzug West 1991 Aufstellungsbeschluss des Rates vom 16.07.1991 (PDF, 8 MB)