Mit der aktuellen Diskussion, ob  die „private Grünfläche“ Garten Müller zum Grünzug West gehört oder nicht, versucht die Kölner Stadtverwaltung Politiker und Bürger durch Wortklauberei  in die Irre zu führen.  Nicht entschuldbar ist insbesondere, dass die Verwaltung verschweigt, dass der Grünzug West seit der Rechtswirksamkeit der 9. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes  am 11. März 1993 als verbindliches Ziel der Raumordnung und Landesplanung  NW festgeschrieben ist und insofern nicht einseitig von der Stadt Köln daraus gelöst werden kann.  
Die Plananlagen zum  B-Plan Aufstellungsbeschluss  „Grünzug West“ vom 24. Januar 1991, der 2010 ohne Umsetzung zurückgezogen wurde, bezeichnen die zum „Grünzug West“ gehörigen Flächen. Aus dem Aufstellungsbeschluss  geht  hervor,  dass  der Bezirksplanungsrat  bei  der Bezirksregierung Köln  im Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs (GIB)  Marsdorf einen Flächenausgleich durch  Verzicht auf ca. 40 ha Wohnbaufläche in Weiden-Süd  zugunsten einer durchgehenden Freiraumverbindung vom Äußeren Grüngürtel zum erholungs-relevanten Freiraum der Ville  forderte.
Der am 13. Mai 1991 verabschiedete Landschaftsplan der Stadt Köln sah für den Grünzug West bereits eine differenziertere  Planung vor, die nach einem eventuellen Grunderwerb im Zuge der Planung umgesetzt werden sollte.  
Alle Flächen des Grünzugs West  in Weiden waren zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses landwirtschaftliche Flächen in Privatbesitz. Nach dem ursprünglichen B-Plankonzept war  soweit mit der Realisierung des Grünzugs vereinbar eine  Weiternutzung von Ackerflächen möglich.  Die Überführung in eine öffentliche Grünfläche setzt  einen Grunderwerb der Kommune  durch Flächentausch oder Kauf voraus, der jedoch systematisch unterblieb.  Der Eigentumswechsel  von landwirtschaftlichen Flächen des Frohnhofs in Junkersdorf  an der Kronstädter und Bistritzer Str. erfolgte vielmehr nach dem für die Stadt Köln und den verkaufswilligen Eigentümer lukrativsten Modell.  Zunächst wurden  die Grundstücke  durch einen B-Plan für eine verdichtete Bebauung in Wert gesetzt, dann die Baufläche an Investoren  verkauft und  das  an die Autobahn angrenzende Restgrundstück der Stadt Köln als öffentliche Grünfläche überlassen. Dieses Modell hat wie aus dem beiliegenden  Landschaftsplan in Überlagerung zur Bebauung vor 2006 zu einem großen Flächenverlust im Grünzug West in Köln-Weiden geführt. Damit wurden die Ziele von Landesplanung und Raumordnung NW unter dem Vorwand unterlaufen, dass der Eigentümer nur unter diesen Voraussetzungen dazu bereit war, Flächen für eine öffentliche Grünfläche zur Verfügung zu  stellen.
Da es sich beim Grünzug West bis heute um Ziele der Raumordnung und Landesplanung NW handelt, besteht die Zugehörigkeit des Grundstücks Garten Müller zu diesem  bis heute fort.  Der Ausweis als private Grünfläche  ist nicht entscheidend für die Zugehörigkeit zum Grünzug.

Anlage: B-Plan Grünzug West 1991 Aufstellungsbeschluss des Rates vom 16.07.1991 (PDF, 8 MB)