Die Verwaltungsantwort auf die Fragen im STEA und in der BV, Beschlussvorlage: 1523/2018, Anlage 4 ist an Einseitigkeit kaum zu überbieten.
 
Keine Erwähnung, dass die Flächen seit 1992 als Ausgleich für das Gewerbegebiet Marsdorf im Gebietsentwicklungsplan des Landes festgeschrieben sind, dass es sich um Landschaftschutzgebiet LB Nr. 17 und beim südlichen Wall von Garten Müller entlang der Jungbluthgasse um einen geschützten Landschaftsbestandteil GLB Nr. 3. handelt und dass der Landschaftsplan vom 13. Mai 1991 präzise Vorgaben für Anpflanzungen enthält und das Grundstück Garten Müller bereits vor der Bebauung mit einer Streuobstwiese als Kompensation für Eingriffe an anderer Stelle bepflanzt war.
 
Anstattdessen bezieht man sich auf den B-Planentwurf Grünzug West von 2009, der bekanntlich abgelehnt wurde, weil er nur einen schmalen Korridor als Grünzug festschrieb.  Dieser B-Plan enthielt das Grundstück Garten Müller nicht, weil sie zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Handelsgärtnerei bebaut war. 
 
Die Bürger aus Weiden und Junkersdorf werden das schwarzgrüne Gestaltungsbündnis daran messen, ob es zu seinen Aussagen in der Kooperationsvereinbarung von Februar 2016 steht. 
 
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