Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wahrscheinlich bereits aus der Presse erfahren haben, beabsichtigt die Kölner Stadtverwaltung,
auf dem Grundstück Garten Müller durch einen Investor 500 neue Wohneinheiten in drei- bis
sechsgeschossigen Gebäuden errichten zu lassen.
Unmittelbar vor der Sommerpause brachte das Stadtplanungsamt eine Beschlussvorlage zur Einleitung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ohne Öffentlichkeitsbeteiligung „nördlich Kronstädter
Str. in Köln-Weiden“ ein, die im Stadtentwicklungsausschuss am 28. Juni 2018 und in der Bezirksvertretung
Lindenthal am 2. Juli 2018 beschlossen werden sollte. Die Bezirksvertretung hat dann jedoch
die Entscheidung aufgrund widersprechender Aussagen zum Planungsrecht auf den 24. September
2018 vertagt.
Hierzu einige Informationen:
Das Grundstück Garten Müller gehört seit 1992 zum „Grünzug West“, einem im Regionalplan
verankerten Grünkorridor als Verbindung des Äußeren Grüngürtels mit den Waldgebieten der
Ville, dem darüber hinaus besondere Bedeutung als Frischluftschneise für unsere Wohngebiete
zukommt. Die Grünzugflächen liegen im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch („BauGB“),
sind Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Nr. LSG 17 und seit 1995 Vorrangflächen für
Kompensation zum Ausgleich von Eingriffen in den Landschaftsschutz an anderer Stelle.
Die aktuelle Anlage Garten Müller wurde seinerzeit durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„östlich Ignystr.“ unter Berufung auf die nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Nutzung
„Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung“ ermöglicht. Dies beinhaltet auch, dass die Aufbauten
nach Aufgabe der derzeitigen Nutzung zurückzubauen sind. Im Rahmen der
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Köln NordWest hatte die Stadt Köln beantragt,
den Gartenbaubetrieb als Sondergebiet „Garten-Center“ auszuweisen und die Bebauung damit
planungsrechtlich zu verfestigen. Dies wurde von der Bezirksregierung Köln als für den Flächennutzungsplan
zuständige Genehmigungsbehörde jedoch abgelehnt.
Für die nun geplante verdichtete Wohnbebauung müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein
entsprechender Bebauungsplan genehmigt werden.
In der Kooperationsvereinbarung des schwarz-grünen Gestaltungsbündnisses von 2016, welche die
Basis für die Zusammenarbeit beider Parteien im Stadtrat bildet, heißt es auf Seite 8: „Es werden
keine weiteren Flächen im Grünzug West zur Bebauung ausgewiesen, die über die
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Köln Nord/West hinausgehen". Danach wäre eine
Bebauung des Grundstücks „Garten Müller" ausgeschlossen.
Der Politik sollte schon vor einer formalen Anhörung im Rahmen des Planungsverfahrens deutlich
gemacht werden, dass die Bürger mit einer Bebauung des Geländes „Garten Müller“ nicht einverstanden
sind. Teilen Sie den Politikern in Bezirksvertretung und Stadtentwicklungsausschuss mit, dass
den Bürgern in Junkersdorf und Weiden die Vereinbarungen und die planungsrechtlichen Fakten bekannt
sind, und dass Sie die Politik an der Verlässlichkeit ihrer Aussage, keine weiteren Ausweisungen
von Bauflächen im Grünzug West zuzulassen, messen werden.
Zeigen Sie durch Ihre Anwesenheit bei folgenden Terminen, dass Sie eine Realisierung des
Grünzugs West ohne Abstriche fordern:
- 09.08.2018, 19:30 Bürgerstammtisch Ortsverband 33 der CDU, Wilhelm-von-Capitaine-Str.
Anno Pomm Kartoffelhaus - 20.09.2018, 15:00 Uhr, Stadtentwicklungsausschuss, Spanischer Bau (Rathausplatz, 50667
Köln), Theo-Burauen-Saal - 24.09.2018, 16:00 Uhr, Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal, Bezirksrathaus Aachener
Str. 220, 7. Stock
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Franzen | Elisabeth M. Spiegel |
BIG Junkersdorf e.V. | BIG Weiden e.V. |
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www.big-junkersdorf.de | www.big-weiden.de |