Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir fristgerecht Stellung zum Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans nehmen.
Zunächst wird formell gerügt, dass die Eingabefrist vom 1. März bis zum 15. März gesetzt ist. Dieser Zeitraum beinhaltet die Karnevalszeit. Damit ist die gewählte Eingabefrist in eine Zeit verlegt worden in der sehr viele Bürger entweder Karneval feiern oder in Urlaub sind. Sie ist durch diese Terminierung bewusst verkürzt worden. Wir erwarten, dass die Frist entweder offiziell verlängert wird und dies der Öffentlichkeit mitgeteilt wird, oder neu angesetzt wird, inklusive einer entsprechenden Information der Bürger. In der vorgegebenen Frist ist eine gesetzlich vorgesehene Beteiligung nicht möglich.
Weiterhin bemängeln wir, dass die Massnahme „ Expressbusspur Aachener Str.“ Punkt 5.2.4.9 nicht unter Punkt 6.2.6.2. Nr.3 bzw.4 aufgeführt ist, und daher unserer Ansicht nach nicht in die Fortschreibung aufgenommen werden kann.
Zudem war diese Einzelmassnahme nicht Teil des „Runden Tisches“. in 2016 und 2017 -Punkt 5.2.4.1-. Sie wurde erst durch den Ratsbeschluss vom 18.12.18 erfunden. Anscheinend soll der fälschliche Eindruck erweckt werden, dass diese Massnahme den betroffenen Bürgern vorgestellt wurde. Da für diese elementar eingreifende Massnahme also keine Bürgerbeteiligung erfolgte, muss die Massnahme „ Expressbusspur Aachener Strasse“ zwingend herausgenommen werden.
Inhaltlich bemängeln wir die schwammigen, unkonkreten Aussagen zur Länge der Strecke für den Expressbusses, wodurch weder eine konkrete Schadstoffprognose, noch eine Prognose über die Reduktion des Autoverkehrs erstellt werden kann.
Die Prognose der Luftschadstoffe Punkt 6.2.5 kann so nicht hingenommen werden. Es fehlt die Angabe welcher Luftschadstoff vermindert werden soll.
Es wurde auch keine Prognose gestellt, ob diese Massnahme überhaupt notwendig ist. Die Umsetzung bereits geplanter Massnahmen wie Elektrobusse und der Vollanschluss Frechen Nord wurden nicht berücksichtigt. Auswirkungen auf die umliegenden Wohnstrassen durch Verkehrsverlagerung wurden nicht prognostisch bewertet. Die Auswirkungen auf die Geschäfte an der Aachener Str., deren Existenz extrem gefährdet ist, in keiner Weise berücksichtigt.
Wir sehen diese Massnahme als absolut unverhältnismässig an. Sie belastet Anwohner und Gewerbetreibende übermässig.
Auf Grund dieser Tatsachen möchten wir Sie nachdrücklich bitten, die Massnahme „Expressbusspur Aachener Str.“ Ersatzlos aus der endgültigen Fassung des 2. Luftreinhalteplanes Köln zu streichen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Franzen, 1. Vorsitzende Bettina Boos, 2. Vorsitzende
Das Originalschreiben finden Sie auch hier als PDF zum Download.